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Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
SPD
• 14.02.2008

(...) Ausgangspunkt ist die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit, nach der der Erblasser selbst bestimmen kann, wer sein Vermögen im Todesfall erhalten soll. Er kann dies jedoch nur in den vom Gesetz vorgesehenen Formen tun, nämlich im Wege des Testaments oder des Erbvertrages. (...)

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SPD
• 19.12.2007

(...) Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. (...)

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