
(...) Spontan kann ich Ihnen antworten, dass ich eine Aufgabenhäufung, wie Sie sie in der Person des Präsidenten des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes erkennen, ebenfalls kritisch sehe. Jedoch werden diese Zuschreibungen von Verantwortung an ein Amt durch die Bayrische Landesverfassung und durch bayrische Gesetze geregelt, in die ich mich von Berlin aus nicht einarbeiten kann und will. (...)