Frage an Gabriele Hiller von Jens P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller,
Wird es Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag bezüglich der Beitragspflicht geben? Ich nutze weder TV noch Radio und fühle mich in meinen Rechten verletzt, wenn ich dennoch gezwungen werde den Beitrag zu entrichten. Zudem gibt es eine Divergenz und Fehlinterpretation des Grundgesetzes, wenn mir zwar mitgeteilt wird, dass es unerheblich ist ob ich die Angebote der ÖR Rundfunkanstalten nutze aber zeitgleich gezwungen werde den Beitrag zu entrichten. Ich habe nicht vor den Beitrag zu zahlen und werde dies selbst nach einer Vollstreckung nicht freiwillig leisten.
Eine Frage noch: Was hat Rundfunk mit Demokratie zu tun? Eine staatsferne unabhängige und neutrale Berichterstattung ist es ja nicht bedenkt man die Skandale um ARD und ZDF der letzten Zeit.
Sehr geehrter Herr Ploner,
wie auf dieser Seite sehen können, habe ich mich schon mehrfach
zum Thema Rundfunkbeitrag geäußert. Im aktuellen, von den Landesparlamenten beschlossenen, bzw. noch zu beschließenden 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll
der Rundfunkbeitrag von jetzt 17,98 € auf 17,50 € gesenkt werden. Veränderungen
bei der Beitragspflicht, bzw. weitere Befreiungstatbestände sind damit aber nicht vereinbart.
DIE LINKE hat sich in den Debatten um den Rundfunkbeitrag immer für die
Berücksichtigung weiterer Befreiungstatbestände eingesetzt. Sie können sich über
unsere Positionen auch ausführlich an Hand eines Gutachtens im Auftrag der
Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag informieren, in dem sie eine kritische
Analyse zum Rundfunkbeitrag und unsere Forderungen dazu finden. Sie können
dieses Gutachten unter dem Titel "Aktuelle Diskussion zur Umsetzung des Rundfunkbeitrages " auf den Seiten unserer Bundestagfraktion unter
Publikationen/Reader herunterladen:
http://www.linksfraktion.de/reader/
mit freundlichen Grüßen
Dr. Gabriele Hiller