Frage an Gabriele Hiller von Hendrik N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Hiller
In Ihrer Antwort an Frau Orthoi schlagen sie vor, bei Bedenken gegen die Rechtsmässigkeit der Rundfunkabgabe den Rechtsweg einzuschlagen " und klagen Sie dagegen. Ich sehe gegenwärtig in Ihrem Fall keine Chance auf politischem Wege eine Befreiung zu erreichen."
Vor knapp einem Jahr hat Ihnen dann Herr Viktor Grund die Abhängigkeiten der Gerichte von den Rundfunkanstalten aufgezeigt:
Hier nur nochmal zur Erinnerung:
"Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs ist gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks"
Widerspricht es nicht Ihrem Rechtsempfinden, wenn sie einem Bürger vorschlagen, gegen jemand zu klagen, der gleichzeitig Richter in genau der selben Sache ist?
Ich bin sehr gespannt, wie Sie dieses erklären werden.
Sehr geehrter Herr Nitzsch,
Jeder Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist qua Amt Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Für den Fall, dass eine Verwaltungsklage gegen den Bayerischen Rundfunk auf dem Rechtswege den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreicht, gilt nach meiner Meinung die Befangenheitsvermutung und der Präsident des Gerichtshofes darf in dieser Sache nicht verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gabriele Hiller