Frage an Gabriele Frechen von Benjamin G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Gabriele Frechen,
als Kunde von Sojaprodukten frage ich mich jedes Mal beim Einkauf von Sojamilch, warum diese mit 19% Mehrwertsteuer besteuert wird, obwohl sie eigentlich meiner Ansicht nach unter die Lebensmittel zählen müsste (und somit 7% MwSt hätte), da:
1. Menschen mit Laktoseintoleranz Sojamilch als wertvollen Kuhmilchersatz konsumieren müssen
2. Menschen mit veganer Ernährungsweise meistens Sojamilch stattdessen trinken.
Übrigens die meisten anderen Sojaprodukte liegen bei dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz.
Liegt durch diese nicht nachvollziehbare Steuergesetzgebung nicht eine Wettbewerbsverzerrung vor und darüber hinaus eine Diskriminierung und somit eine Benachteiligung von Menschen mit Laktoseintoleranz und/oder veganer Ernährungsweise? Könnte Mensch da nicht sogar gerichtlich vorgehen?
Warum gibt es diese Regelung? (ein Ergebnis der Milchlobby?)
Ich würde mich freuen, wenn du dich als Abgeordnete bemühen könntest, an dieser Stelle die Mehrwertsteuergesetzgebung zu modernisieren. (nicht nur in diesem Bereich)
Liebe Grüße!
Benjamin Göhler
Sehr geehrter Herr Göhler,
die Anwendung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf Sojamilch ist korrekt, weil es sich dabei nicht um Milch oder ein Milchmischgetränk handelt. Das hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2006 entschieden, nachdem eine Herstellerin von Sojamilch gegen den vollen Mehrwertsteuersatz geklagt hat. Demnach gilt auf Sojamilch der gleiche Steuersatz wie auf Limonade, Mineralwasser etc. Das Urteil füge ich meiner Antwort bei.
Damit mag der Fall gemäß dem Umsatzsteuergesetz entschieden sein. Ich gebe Ihnen jedoch Recht: Für die Menschen mit Laktoseintoleranz ist das ein schwacher Trost. Dass es sich dabei um eine Wettbewerbsverzerrung und eine Diskriminierung von Menschen mit Laktoseintoleranz handelt, glaube ich jedoch nicht. Auch handelt es sich nicht um eine bewusste Einflussnahme der „Milchlobby“. Um Ihre Frage klar zu beantworten: Das Urteil besagt lediglich, dass Sojamilch mit anderen Getränken, nicht jedoch mit Milch vergleichbar ist. Daher gilt für sie auch der normale Steuersatz auf Getränke, nämlich 19%.
Da dieser Sachverhalt bereits vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist, halte ich eine weitere Klage nicht für erfolgversprechend.
Mir ist bewusst, dass viele Regelungen des Umsatzsteuerrechts nur schwer nachvollziehbar sind. Dafür gibt es viele Beispiele. In diesem Fall jedoch scheint mir die Argumentation des Bundesfinanzhofes durchaus schlüssig.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB
Sehr geehrter Herr Göhler,
erlauben Sie mir bitte noch einen Nachsatz zu meiner Antwort.
Es gibt mittlerweile Milch und Milchprodukte auf dem Markt, die praktisch laktosefrei sind. Auf diese laktosefreie Milch werden nur 7% Mehrwertsteuer erhoben, wie auf normale Milch auch. Das ist ein weiterer Nachweis dafür, dass Menschen mit Laktoseintoleranz durch die Mehrwertsteuer nicht diskriminiert werden.
Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB