Frage an Gabriele Frechen von Helmut G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Frechen,
nach der Wahl wird der Bürger sicherlich manche kostenintensive Zusatzbelastung erleben. Ich bin jedoch der Meinung, dass die/der Abgeordnete für sich selbst eine Ausnahme machen wird. Die nächste Diätenerhöhung wird sicherlich über 8% ausfallen.
Kann/sollte die/der Abgeordnete sich nicht an Rentenerhöhung oder dem öffentlichen Dienst orientieren?
Welche Diätenerhöhung (in %) werden Sie beanspruchen und werden Sie in der angespannten Finanzlage ein Vorbild sein?
Beste Grüße
Helmut Grüsges
Sehr geehrter Herr Grüsges,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, die ich gerne beantworten werde:
Ihre Aussage, wonach die Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages eine Diätenerhöhung von über 8 Prozent beschließen werden, verwundert mich. Derlei Pläne sind mir nicht bekannt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das realistisch wäre.
Sie schlagen vor, die Höhe der Diäten an die Höhe der Rentenentwicklung bzw. an den Einkünften des öffentlichen Dienstes angepasst wird. Das kann ich Ihnen nur zustimmen, denn genau letzteres haben wir beschlossen. Vom Bundesverfassungsgericht wurde als Richtwert für die Diäten, die Bezüge eines einfachen Richters am obersten Gerichtshof des Bundes oder eines Bürgermeisters einer Stadt bis 60.000 Einwohner, also wie Hürth, als Orientierung vorgeschlagen. Das entspricht der Besoldungsgruppe B6/R6. Außerdem müssen wir selbst und kein Anderer im Lichte der Öffentlichkeit, wie es in dem Urteil so schön heißt, jede Erhöhung beschließen. Seit dem 1. Januar 2008 lehnen sich Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung nun an die Entwicklung der Gehälter der Richter und Bürgermeister an.
Zu Ihrer Frage: Ich werde keine Erhöhung der Diäten beanspruchen und habe das bisher auch nicht getan. Wenn die Anlehnung an die Besoldungsgruppe R6 allgemein für gerechtfertigt und angemessen angesehen wird, muss das aber auch stattfinden. In den letzten sieben Jahren, seit ich dem Deutschen Bundestag angehöre, haben wir uns wegen der Null- Runden immer weiter von den Bezügen der Richter oder der Bürgermeister nach unten entfernt.
Herzliche Grüße und eine aufrichtige Bitte: Bitte gehen Sie zur Wahl. Wahlrecht ist Grundrecht. Das sollte man im Sinne der Demokratie nicht verschenken.
Gabi Frechen MdB