Frage an Gabriele Frechen von Wolfgang S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Frechen,
wie Sie sicher wissen, werden Sozialabgaben bei kurzfristigen Beschäftigungen nur erhoben, wenn diese Beschäftigung "berufsmäßig" erfolgt. Nun hat sich gezeigt, dass ein 4-wöchiger Job zwischen Abitur und freiwilligem sozialen Jahr bei meiner Tochter als berufsmäßig eingestuft wurde, mit der Folge, dass erhebliche Abzüge vom Entgelt vorgenommen wurden.
Meine Recherchen haben ergeben, dass ein Ausschuss der gesetzlichen Versicherungsträger explizit festgestellt hat, dass Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium und zwischen Abitur und Wehrdienst bzw. Ersatzdienst regelmäßig nicht, Beschäftigungen zwischen Abitur und Freiwilligem sozialen Jahr wohl berufsmäßig sind. Das ist doch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Sie mir hoffentlich erklären oder um deren Behebung Sie sich bemühen können.
Warum können überhaupt die eventuellen Nutzniesser einer gesetzlichen Bestimmung selbst das Gesetz auslegen? Gewöhnlich werden doch Ausführungsbestimmungen vom zuständigen Ministerium erlassen, z.B. bei Steuergesetzen.
In gleicher Angelegenheit wurde 2008 der Landtag-BW-Petitionsasschuss angerufen, der die Petition zuständigkeitshalber an den Bundestag abgegeben hat. Sie müßten also von dem Problem schon gehört haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider ad hoc nicht beantworten kann. Gerne hätte ich Ihnen vor der Bundestagswahl eine ausführliche Antwort gegeben. Das kann ich aber nicht, da ich weder die Petition in Arbeit hatte noch so tief im Sozialversicherungswesen drinstecke. Deshalb muss ich Sie vertrösten, bis ich wieder meiner normalen Arbeit nachgehen kann.
Sie bekommen aber auf jeden Fall eine ausführliche Antwort.
Ich werde dieses Vorgehen prüfen. Sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen, werde ich vom Ausschuss der gesetzlichen Versicherungsträger sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme einholen. Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrer Privatadresse und der Petitionsnummer an mein Berliner Büro zu wenden, da ich diese Details zur Bearbeitung benötige.
Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen MdB