Frage an Gabriele Frechen von Henk B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Frechen,
wie denken Sich sich die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Innenminister nach dem 11.9.?
Sehr geehrter Herr Bettink,
die Sicherheitspolitik der SPD-geführten Bundesregierung dient dem Schutz vor Kriminalität und dem Schutz der Freiheit der Menschen in Deutschland.
Wilhelm von Humboldt hat bereits 1792 geschrieben: "Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden noch die Früchte derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Es ist aber zugleich etwas, das der Mensch sich selbst allein nicht verschaffen kann;"
Der Schutz von Freiheit, Eigentum, Leben und körperlicher Unversehrtheit ist Kernaufgabe allen staatlichen Handelns in Deutschland. Nach dem 11.09.2001 haben alle bedrohten Länder mit einem breiten Katalog von Maßnahmen auf die völlig neue Situation reagiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zunächst als Ruhe- und Aufmarschraum der terroristischen Gewalttäter gesehen. Inzwischen sind sich alle Experten darüber einig, dass Deutschland durch seine Beteiligung am Afghanistan-Einsatz und seine Einbindung in das atlantische Bündnissystem durchaus als Angriffsobjekt des gewaltbereiten islamischen Terrorismus einzuschätzen ist.
Es sind auch bereits Anschläge auf deutschem Boden verhindert worden.
Dass die terroristische Gefahr in Europa nach wie vor besteht, sehen Sie an der jüngsten Anschlagsserie in der britischen Hauptstadt.
Die Innenminister des Bundes und der Länder haben auf die neue Gefahrensituation zunächst mit einer erheblichen Verstärkung der Staatsschutz- und Verfassungsschutzbehörden reagiert. In der Folge sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen, überwiegend in der Form der beiden Sicherheitspakete, getroffen worden. So sind z.B. Maßnahmen zur Überwachung der Geldwäsche beschlossen worden, die Meldepflichten wurden erheblich verschärft, es wurde ein Dateisystem mit erheblich verbesserter Vernetzung der vorhandenen Informationsquellen geschaffen. Jüngstes Beispiel ist das Luftsicherheitsgesetz mit gravierenden Eingriffsmöglichkeiten in den Luftverkehr.
All diese Maßnahmen haben sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass sie nicht die Wertordnung unseres Grundgesetzes abschaffen, die wir mit diesen Maßnahmen gerade verteidigen wollen. So lehne ich z.B. den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorismusbekämpfung vor dem Hintergrund der deutschen historischen Erfahrungen strikt ab.
Für mich ist zunächst wichtig, dass die meisten der Maßnahmen mit einer Befristung versehen sind und zu einem festgelegten Zeitpunkt auf dem Prüfstand stehen. Dann ist abzuwägen, inwieweit sie angesichts der dann aktuell bestehenden Bedrohung noch erforderlich sind oder aufgehoben werden können.
Die Eingriffe in das Bank-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen der Kontrolle durch Parlamentsgremien, die nach meinen Beobachtungen diese Aufgabe sehr gewissenhaft wahrnehmen. Maßnahmen von Polizei- und Verwaltungsbehörden sind zudem gerichtlich nachprüfbar.
Die deutsche Gerichtsbarkeit lässt sich auch in vollem Bewusstsein der terroristischen Bedrohung keineswegs von irgendwelchen populären Grundstimmungen beeinflussen. Dies erkennen Sie an dem kritischen Maßstab, den Gerichte bei den wenigen bisher stattgefundenen Verfahren gegen des Terrorismus Verdächtigte an die Beweismittel gelegt haben.
Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist mit polizeilichen Maßnahmen allein nicht zu gewinnen. Hier muss viel tiefer bei den Ursachen angesetzt werden. Daher wird die Bedrohung einige Zeit anhalten. Wir dürfen dabei nicht in Hysterie verfallen und die Grundsätze unseres Rechtsstaates über Bord werfen. Jedoch haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen Anspruch darauf, dass wir alles gebotene und rechtlich Vertretbare tun, die Bedrohung von ihnen fernzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Frechen MdB