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Frage von Daniel van den B. •

Frage an Gabriele Frechen von Daniel van den B. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Frechen,

mit Erstaunen habe Ich in der FTD lesen müssen ( www.ftd.de oder siehe BUNDESRAT Drucksache 827/1/08 Änderung §8a), dass die Bundesregierung auf Initiative des Landes Bayern ein Gesetz plant, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der BAFIN zu unterbinden. Welchen Grund hat dieses Vorgehen bzw. wie ist das mit der von der Kanzlerin geforderten Transparenz zu vereinbaren. Ich verstehe nicht wieso hier ein Auskunftsrecht eingeschränkt werden soll. Was hat die BAFIN zu verbergen, dass man es dem Bürger verheimlichen muß. Wo liegen die Defizite bei der Bankenaufischt, die zu den hohen Abschreibungen der deutschen Institute führte.

mfg
Van den Boom

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van den Boom,

vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich zunächst klarstellen: Der Bundesrat hat auf Initiative des Landes Bayern die Änderung des § 8a Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Es geht bei der geplanten Änderung des § 8a des Informationsfreiheitsgesetzes nicht um Auskünfte über die Arbeit der Bafin selbst. Weder ein vermeintliches „Versagen der Bafin“ (FTD) wird dadurch vertuscht, noch hat die Bafin etwas „zu verheimlichen“. Es geht vielmehr um den Schutz von Akten über Dritte.
Die geplante Änderung sieht vor, dass die Bafin zukünftig nicht mehr zur Herausgabe von Akten über Dritte gemäß Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet ist. Begründet wird dies damit, dass die Herausgabe von Akten über Dritte mit dem Schutz personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Praxis so gut wie unvereinbar ist. Außerdem sieht das Gesetz über die Bafin vor, dass die Aufsicht nur im öffentlichen Interesse stattfindet und daraus keine Ansprüche abgeleitet werden können, die privaten Interessen dienen.
Ich sehe hier die Aufgabe des Gesetzgebers, die Balance zwischen größtmöglicher Transparenz einerseits und dem Recht auf den Schutz von persönlichen oder vertraulichen Daten.
Die BaFin ist die staatliche Aufsichtsbehörde. Wir müssen sicherstellen, dass die Banken einer effektiveren Transparenz und Aufsicht unterworfen werden. In diesem Punkt sehe ich durchaus noch Diskussionsbedarf hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass die BaFin nicht von Dritten missbraucht werden kann, um Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu erhalten.
Die Beratung dieses Gesetzes ist noch nicht abgeschlossen. In der öffentlichen Anhörung wurde dieses Thema von den Sachverständigen streitig diskutiert.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in den anstehenden Beratungen eine ausgeglichene Balance zwischen Transparenz und Datenschutz finden werden.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB