Frage an Gabriele Frechen von Daniel van den B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Frechen,
wie stehen Sie als Mitglied des Ausschusses Finanzen zu der Tatsache, dass die mit Milliarden Steuergeld "geretteten" Landesbanken eigene Privatbanken in der Schweiz (z.B. die LB Swiss Privatbank Tochter der LBBW )unterhalten und dort aktiv Ihren gut begüterten Kunden Steuervermeidungsstrategien anbieten. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme wie sich dies mit Ihrer Auffassung von Bankgeschäft und der Verwendung von Steuergeldern vereinbaren lässt!
Zum zweiten würde Ich gerne erfahren inwieweit der Direkteinstieg der Bundesregierung in die Commerzbank AG von den Mitgliedern des Parlamentes gebilligt wurde bzw. entschieden wurde.
mfg
Daniel van den Boom
Sehr geehrter Herr van den Boom,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen, die ich gern beantworte.
Sie beziehen sich damit offenbar auf den Artikel „Landesbanken betreiben Privatbank für Reiche in der Schweiz“ eines deutschen Nachrichtenmagazins. Demnach betreiben die Landesbank Hessen-Thüringen sowie die Bayerische Landesbank Tochterinstitute in der Schweiz. Der Artikel deutet den Verdacht an, dass diese Tochterinstitute Steuerhinterziehung unterstützen.
Sie werden sicher verstehen, dass ich auf der Basis eines Presseartikels keine Beurteilung der Situation abgeben kann. Auch bin ich nicht zu Spekulationen bereit. Als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages bin ich nicht direkt mit den Landesbanken befasst. Im Rahmen der Diskussion um die neue Finanzarchitektur werden solche Geschäftspraktiken allerdings mit angesprochen werden müssen. Ich habe bereits in einer vorherigen Antwort zum Thema Landesbanken gesagt, dass diese sich meiner Meinung nach auf das Kerngeschäft besinnen müssen. Ob eine Beratung zu Steueroptimierung stattfindet, muss geprüft werden. Ein solches Verhalten, das ich bei Privatbanken schelte, kann ich bei Landesbanken erst recht nicht gut heißen. Daher werde ich eine entsprechende Prüfung veranlassen.
Ich schlage Ihnen außerdem vor, Ihr Anliegen auch den zuständigen Landesregierungen der Länder Hessen, Thüringen und Bayern vorzutragen.
Ihre zweite Frage betrifft den Einstieg des Bundes bei der Commerzbank AG. Das Parlament als Gesetzgeber hat dem Einstieg nicht direkt zugestimmt. Das war aber auch nicht nötig. Der Bundestag hat im vergangenen Jahr das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte verabschiedet. Dies umfasste das Angebot von Bürgschaften und Kapitalspritzen für Banken, die durch die Bankenkrise in Schieflage geraten sind. Von diesem Maßnahmenpaket hat die Commerzbank nun zum zweiten Mal Gebrauch gemacht. Als Gegenleistung für die Kapitalspritze hat der Staat sich ein Aktienpaket in Höhe von 25% plus einer Aktie gesichert. Ich halte das für richtig. Sonst hätte die Gefahr bestanden, dass ein Investor die Commerzbank übernimmt und das Staatskapital mit einstreicht. Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Meine Einstellung zum Rettungspaket für die Banken habe ich auf abgeordnetenwatch.de sowie meiner Homepage www.gabi-frechen.de mehrfach deutlich gemacht. Wenn eine Bank Geld aus dem Rettungspaket annimmt, muss sie sich auch eine Einflussnahme des Staates gefallen lassen. Sobald die Commerzbank ohne das staatliche Kapital auskommt, wird der Staat seinen Anteil wieder veräußern. Eine langfristige Beteiligung ist nicht vorgesehen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte.
Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB