Frage an Gabriele Frechen von Sebastian F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Frechen,
ich habe eine Frage zu dem Thema Pendlerpauschale. Mich hat es natürlich sehr gewundert, dass die Bundesregierung damals beschlossen hat, dass die ersten 20km nicht anzurechnen sind. Mich wundert aber, dass dies nicht umgekehrt gemacht wurde.
Ich würde gerne Ihre Meinung und Stellungsnahme zu dem Vorschlag haben, dass die Pendler nur eine bestimmten Weg zur Arbeit anrechnen lassen können. Über die genauen Kilometer kann man ja noch diskutieren, d.h. ob man nun 50, 70 oder 100 km nur anrechnen lassen kann, ist natürlich subjektiv zu beurteilen. Aber die übrigen Kilometer sollten entweder überhaupt angerechnet werden, oder nur noch sehr gering.
Meine Begründungen:
Man sollte doch innerhalb von 50/75/100 km einen Job finden, falls dies nicht möglich ist, so sollte man entweder umziehen oder die weite Entfernung aus persönlicher Tasche bezahlen. Wieso muss die Gesellschaft dafür aufkommen, wenn manche Leute über 100km täglich zur Arbeit fahren. Dies ist Luxus und die Personen sollten dies doch dann auch selber tragen.
Man muss sich auch mal überlegen, wie die Umwelt unter diese Vergütung leidet. Die Personen würden doch, wenn Sie näher an ihrem Wohnort leben, doch umweltfreundlicher leben.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Sebastian Fanders
Sehr geehrter Herr Fanders,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Antwort daraus lässt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ablesen. Daraus geht hervor, dass Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nur teilweise berufsnotwendig sind. Je näher die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz wohnt, desto eher sind seine Fahrtkosten auch berufsbedingt. Wer jedoch weiter vom Arbeitsplatz weg wohnt, tut dies eher aus privaten Gründen. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Anteil der Pendler, die täglich 25 km oder mehr zur Arbeitsstätte zurücklegen müssen, bei nur 17 Prozent. Die restlichen 83 Prozent legen weniger als 25 km auf dem Weg zur Arbeit zurück und sind somit Nahpendler.
Ihr Vorschlag, die Fernpendler höher zu belasten als die Nahpendler, ist eine mögliche Alternative für die Neugestaltung der Pendlerpauschale. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten erscheint dies sinnvoll. Jedoch muss der Gleichbehandlungsgrundsatz neben dem objektiven Nettoprinzip berücksichtigt werden.
Wir müssen bei der Neugestaltung auch noch andere Gesichtspunkte berücksichtigen. Wenn sowohl der Staat als auch die Arbeitgeber mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern verlangen, bewirkt das unter anderem auch längere Arbeitswege. Eine gekappte Pendlerpauschale würde diese Menschen zusätzlich belasten. Und wenn in einem Haushalt beide Partner arbeiten, kann man nicht von beiden verlangen, den gemeinsamen Haushalt aufzulösen und näher an den jeweiligen Arbeitsplatz zu ziehen. Auch diese Gesichtspunkte müssen Beachtung finden.
Bei der Neuregelung der Pendlerpauschale werden wir drei Punkte beachten müssen: Sie muss für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht ausgestaltet werden, sinnvolle ökologische Anreize für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bietet und den Bundeshaushalt nicht über Gebühr belastet.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.
Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB