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Frage von Helmut L. •

Frage an Gabriele Frechen von Helmut L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

zu Ihrer Antwort vom.2.12.2008 auf meine Frage zur Besteuerung von Geschwistern nach dem Erbschaftssteuerreformgesetz, die.m.E. hinsichtlich des angesprochenen Schutzumfangs von Art. 6GG nicht korrekt war, habe ich zwei abschließende ergänzende Fragen:

Können Sie mir zustimmen, dass nach der Verfassung angesichts des klaren Wortlauts von Art.6 GG, der vom Schutz der Ehe und Familie und nicht vom Schutz der Ehe und der Eltern-Kind- Beziehung spricht , das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern (vertikal) und das Verhältnis der Kinder ( Geschwister)untereinannder (horizontal) geschützt ist und die Interpretation, der Schutz umfasse nur die (vertikale) Eltern- Kind -Beziehung, eine nicht zulässige Auslegung gegen den Wortlaut des Art.6GG wäre.

Können Sie mir zustimmen, dass die gegen Art. 6 GG verstoßende Gleichstellung von Geschwistern mit beliebigen fremden Dritten im Erbschaftssteuerrecht auch nicht damit gerechtfertigt werden kann dass die daraus erzielte Steuer erforderlich sei, um Steuerausfälle bei großen Vermögen auszugleichen und dadurch das selbst gesteckte Ziel eines Erbschaftssteurgesamteinkommens von 4 Mill. € zu erreichen.

mit freundlichen Grüßen

H.Ley

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ley,

es tut mir Leid, dass Ihnen meine Antworten nicht gefallen, aber ich glaube, dass ich auch diese beiden Fragen bereits ausführlich beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Frechen