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Frage von Erich H. •

Frage an Gabriele Frechen von Erich H. bezüglich Finanzen

Werte Frau Frechen,

warum werden im Bundeshaushalt 2006 und 2007 die Pensionszahlungen für ehemalige Abgeordnete, Minister und Kanzler nicht mehr gesondert aufgeführt? Könnte sich der Bürger erschrecken? Unter Ausgaben der öffentlichen Haushalte sah ich Ausgaben für Richter, Arbeiter, Abgeordnete, Minister, Beihilfen von Punkt 2 bis 32 für insgesamt: 547554 Milliarden, dazu kommen noch einmal 288,212 Milliarden für Tilgung und ungefähr 65 Milliarden an Zinszahlungen. Haben die Parteien den Staat zugrunde gerichtet? Ein Unternehmer käme bei der Verschuldung nicht mehr aus dem Zuchthaus!

Mit freundlichen Grüßen
E. Humplik

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Humplik,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannte Höhe der Zahlungen an Richter, Arbeiter Abgeordnete, Minister und Beihilfen von 547554 Milliarden Euro bei weitem nicht der Realität entspricht. Zum Vergleich: Die Gesamtsumme des Bundeshaushalts betrug im Jahr 2006 261,6 Milliarden Euro, im Jahr 2007 270,5 Milliarden Euro.

Auch trifft es nicht zu, dass die Pensionszahlungen für ehemalige Abgeordnete, Minister und Kanzler in den Bundeshaushalten 2006 und 2007 nicht aufgeführt sind. Nach dem Gruppierungsplan für Bund und Länder erfolgt der Nachweis der Versorgung wie folgt (in Millionen Euro):
2006 2007
Versorgungsbezüge des Bundespräsidenten,
Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, Minister,
Parlamentarischen Staatssekretäre und
sonstiger Amtsträger (Gruppe 431): 9,9 10

Versorgungsbezüge der Beamten und Richter (Gr. 432) 2102,7 2142,5

Versorgungsbezüge der Soldaten (Gr. 433) 2.910,5 2.935,4

Zuführung an die Versorgungsrücklage (Gr. 434) 93,2 65,1

Versorgungsbezüge der Angestellten (Gr. 435) 0 0

Versorgungsbezüge der Arbeiter (Gr. 436) 0 0

Weiterhin wird die Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages im Einzelplan 0201 (Deutscher Bundestag) bei Titel 41112 ausgewiesen. Sie betrug 2006 30,3 Millionen Euro und 2007 30,9 Millionen Euro.

Die Ausgaben für Zinsen und Tilgungen betragen: 2006 2007

Zinsen 37.469,2 38.721,4
Tilgung 211.005,4 21.3256,2

Obwohl diese Zahlen weit unter den von Ihnen genannten liegen, ist die Verschuldung der öffentlichen Haushalte noch immer sehr hoch. Ein solider Haushalt ist die Grundlage für jede gestaltende Politik. Jeder Euro, denn wir weniger an Zinsen zahlen, kann investiert werden – in Bildung, Betreuung, Forschung und weitere Leistungen. Deshalb hat die Große Koalition sich der Haushaltskonsolidierung verschrieben, und das mit Erfolg. Innerhalb von nur zwei Jahren ist es gelungen, die Nettokreditaufnahme zu halbieren. Musste der Staat in 2005 noch 31,2 Milliarden Euro Schulden machen, so waren es 2007 nur noch 14,4 Milliarden. Das ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung. Wenn wir den Weg der Konsolidierung konsequent weiterverfolgen, werden wir bis 2011 einen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vorlegen können. Von dort an kann dann die Tilgung der Schulden beginnen.
Sie schreiben in Ihrer Frage, dass „ein Unternehmer bei dieser Verschuldung nicht mehr aus dem Zuchthaus käme“. Darauf möchte ich kurz eingehen.
Ein Staat ist kein Unternehmen. Ein Unternehmen hat die Gewinnmaximierung zum Ziel. Alles, was nicht zu diesem Ziel beiträgt, wird aus dem Unternehmen entfernt. Ein Staat jedoch hat andere Ziele und Pflichten: Er muss für die Sicherheit der Bürger sorgen, einen funktionierenden Rechtsstaat garantieren, Verteidigung vorhalten, Infrastruktur anbieten etc. Und er muss denjenigen, die nicht aus eigener Kraft für sich sorgen können, helfend unter die Arme greifen und sie vor Armut schützen. All das muss ein Unternehmen nicht. Ein Vergleich von Unternehmen und Staat ist somit schlicht nicht möglich.
Weiterhin möchte ich Sie daran erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland in einer besonderen Situation ist. Kein anderer Staat musste einen anderen Staat, der im Ganzen heruntergewirtschaftet war, integrieren und aufbauen. Das ist ein unvergleichlicher Kraftakt, auch finanziell.
Wie Sie sehen, werden die Pensionszahlungen im Bundeshaushalt detailliert und in voller Höhe ausgewiesen. Außerdem sind sowohl die Einkünfte der Abgeordneten sowie die Besoldung von Beamten, Richtern etc. transparent, genau wie die Pensionsansprüche und –zahlungen. Ich hoffe daher, dass ich Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB