Frage an Gabriele Frechen von Johannes Peter M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Frechen,
vor etlichen Tagen war in den Medien der Bundeshaushaltsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen für das Jahr 2009 zu bewundern.
In diesem Zusammenhang habe ich 3 Fragen um deren Beantwortung ich Sie bitte:
1. In welcher Höhe und in welcher Haushaltsposition sind die Pensionszahlungen der Bundesbeamten enthalten?
2. Sind Beamtenpensionen von Länder- und Komunalbeamten im Bundeshaushalt enthalten oder in den Haushalten der Länder?
3. Ist es richtig, dass wenn die Bezüge der aktiven Beamten erhöht werden, dann auch die Beamtenpensionen um den gleichen Prozentsatz verändert werden.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Madeja,
vielen Dank für Ihre Fragen. Gern nehme ich dazu Stellung.
1. Die Höhe der Pensionszahlungen an Richter und Beamte seitens des Bundes lag im Jahr 2006 bei 2,116 Mrd. Euro, 2007 bei 2,153 Mrd. Euro und 2008 bei 2,192 Mrd. Euro. Der Bundeshaushalt 2009 liegt bisher als Einzelplanübersicht, jedoch noch nicht als Drucksache vor. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die exakte Zahl für das kommende Jahr noch nicht sagen, sie wird sich aber im gleichen Rahmen wie in den letzten Jahren bewegen. Mit ca. 2,2 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Pensionszahlungen am gesamten Haushalt (2009 voraussichtlich ca. 288 Mrd. Euro) ca. 0,76 Prozent. Der größte Ausgabenblock des Bundeshaushalts wird für Rentenempfänger aufgebracht. Mit ca. 80 Mrd. Euro beträgt der Anteil des Zuschusses an die Rentenversicherung am Bundeshaushalt etwa 27,8 Prozent.
Sie fragen außerdem, an welcher Stelle im Bundeshaushalt die Höhe der Pensionszahlungen aufgeführt ist. In jedem Einzelplan des Haushalts wird die Höhe der Pensionen für die dem Einzelplan zugeordneten Beamtinnen und Beamten aufgeführt. Die Gesamthöhe wird nur im Anhang des Bundeshaushalts aufgeführt. Da die parlamentarischen Beratungen über den Bundeshaushalt 2009 noch nicht abgeschlossen sind, liegen für 2009 noch keine konkreten Zahlen vor.
2. Die Pensionszahlungen an die Beamten der Länder und Kommunen sind in den Länderhaushalten enthalten, nicht im Bundeshaushalt. Die Kommunen sind verpflichtet, für Ihre Beamten Pensionsrückstellungen zu bilden und diese in ihren Haushalten auszuweisen.
3. Es ist richtig, dass es einen Zusammenhang zwischen den Bezügen der aktiven Beamten und den Beamtenpensionen gibt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Übernahme der vollen Erhöhung. Bei der Berechnung der Pension eines Beamten wird die Zahl der Dienstjahre in einer Vollzeitstelle mit dem Faktor 1,79375 multipliziert, wobei ein Maximalwert von 71,75 (=40 Dienstjahre + 1,79375) gilt. Dieser Wert wird nun mit dem aktuellen Bezügeanspruch der aktiven Beamten multipliziert. Verändert sich der Bezügeanspruch, so ändert sich entsprechend auch die Pension.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass die Rot-Grüne Koalition mit dem Versorgungsänderungsgesetz im Jahr 2001 eine schrittweise Senkung des Maximalfaktors von 75% auf 71,75% beschlossen hat.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihre
Gabi Frechen, MdB