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Gabriele Frechen
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Frage von Markus S. •

Frage an Gabriele Frechen von Markus S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Frechen,

vor neun Jahren hat die Bundesregierung die Antikorruptionskonvention des Europarats unterzeichnet und vor fünf Jahren die UN-Konvention gegen Korruption; beide jedoch hat die Bundesrepublik bisher nicht ratifiziert. Damit wird die Bundesrepublik seit Jahren ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht, und dies gerade vor dem Hintergrund, daß von 140 Signatarstaaten 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert haben, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, die USA und die vom Westen so gern gescholtenen Staaten China und Rußland.

Ein wesentlicher Grund für die bisher nicht erfolgte Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung muß verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Gesetzesentwürfe für eine solche Verschärfung liegen aber bisher nur von den Fraktionen der Grünen und der Linken vor, nicht von denen der Koalitionsparteien.

Welche Erklärung haben Sie für die zögerliche Haltung Ihrer Partei, und was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um dem für das Ansehen des Parlaments peinlichen Zustand ein Ende zu setzen?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Stein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen: es existiert bereits ein Regierungsentwurf, der der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten und auch der Umsetzung des von Ihnen thematisierten VN-Übereinkommens gegen Korruption dient. Der tatsächliche Umsetzungsbedarf ist dabei relativ gering, denn unser deutsches Strafrecht entspricht heute schon in vielen Bereichen dem internationalen Standard.

In dem Entwurf ist die sogenannte Abgeordnetenbestechung allerdings nicht enthalten. Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich.

In der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck unter der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Sie sehen also: Die von Ihnen kritisierte „zögerliche Haltung“ der SPD gibt es nicht. Die Einsicht in die Erforderlichkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung besteht in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem.

Vorrangige Aufgabe ist daher zunächst, die verbliebenen Skeptiker im Deutschen Bundestag von der Erforderlichkeit einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu überzeugen, um den Weg für eine Initiative aus der Mitte des Bundestages zu ebnen. Ich versichere Ihnen, dass ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin dafür einsetzen werde.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB