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Frage von Ulrich N. •

Frage an Gabriele Frechen von Ulrich N. bezüglich Finanzen

Nach dem Fall Zumwinkel hat die SPD angekündigt, Steuersünder härter zu bestrafen. Siehe etwa hier: www.welt.de

Können Sie mir sagen, wie weit diese Bestrebungen schon umgesetzt wurden?

Herzlichen Dank,

.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nehmen,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne benatworten werde:
Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, den § 376 AO zu ändern. Die bisherige Vorschrift wird zu Absatz 2, als Absatz 1 wird folgender Satz eingefügt: "Die Verfolgung von Steuerstraftaten verjährt in 10 Jahren"
Der Entwurf steht auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums www.bmf-bund.de. Die Vorschrift finden Sie in Artikel 9, Seite 29. Die Begründung dazu finden Sie auf Seite 101, deshalb erlaube ich mir, diese nicht extra aufzuschreiben.

Diese Aussage war in: www.welt.de zu lesen.

Der Kabinettentwurf als Basis für die parlamentarischen Beratungen liegt noch nicht vor.

Ich möchte aber betonen, dass wir bereits heute ein Strafmaß von "Geldstrafe bis 5 Jahren Freiheitsstrafe" und in besonders schwerem Fall "Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren" im Gesetz haben. Die Strafen verhängen die Gerichte nach eigenem Ermessen.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen