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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Gabriele Frechen von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Frechen!

Halten Sie es für gerecht,wenn Sie als Abgeordnete des Bundestages
ihre Flüge nach Berlin und zurück nicht bezahlen müssen und auch den geldwerten Vorteil nicht versteuern , während ein normaler Bürger seine Fahrt zum Arbeitsplatz erst ab dem 21ten KM steuerlich geltend machen kann?
Finden Sie es gerecht, wenn ein normaler Bürger für seine spätere Rente hohe Abzüge hat während ein Abgeordneter für seine spätere Rente 0Euro in eine Rentenkasse zahlt??
Finden Sie es gerecht, wenn ein Abgeordneter die Fahrten mit der Deutschen Bahn ersetzt bekommt ohne den geldwerten Vorteil versteuern zu müssen?
Und last but not least , finden Sie es gerecht, wenn man einem Kind eines Hartz4 Empfängers etwas schenkt und dies als Zuwendung berechnet und Ihm dann dieses Geld abnimmt?????
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Sockel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sockel,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten werde:

1. Meine Abgeordnetentätigkeit teilt sich in zwei Bereiche, die Arbeit in meinem Wahlkreis und im Parlament in Berlin. Die Flüge von und nach Berlin bekomme ich bezahlt, ein geldwerter Vorteil liegt nicht vor. Angestellte Steuerberater, die für ihre Kanzleien Dienstreisen zu Mandanten übernehmen, müssen die Flüge auch nicht selbst bezahlen. Genausowenig wie Fußballspieler die Fahrtkosten zum Auswärtsspiel oder Unternehmensberater oder oder oder. Ich glaube, langsam nimmt die Debatte, die ich durchaus verstehen kann, doch skurile Züge an.
Die Fahrten in meinem Wahlkreis, für die ich mir ein Auto kaufen mußte, bestreite ich aus der Kostenpauschale.

2. Wie Sie aus den unterschiedlichsten Veröffentlichungen sicher wissen, hatte ich ein Modell vorgeschlagen, das die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer berücksichtigt. Leider ist dieses Modell bei unseren Partnern nicht auf Gegenliebe gestoßen. Und leider war die Haushaltssituation so wie sie war und wir dringend konsolidieren mußten. Trotzdem bin ich überzeugt, dass mein Modell besser war.

3. Auch zum Thema Altersvorsorge habe ich schon einiges gesagt. Sie gehört zu Gesamtversorgung, also zu dem Angebot, das der Staat den Menschen macht, die sich für dieses Mandat bewerben. Dazu finden Sie einige Aussagen von mir auf meiner Homepage http://www.gabi-frechen.de im Bericht aus Berlin von November 2007. Die Altersversorgung wurde von 4% in 1995 auf 3% und in 2007 auf 2.5% abgesenkt. Einer Lösung wie in Nordrhein- Westfalen wäre ich aber zugeneigt, wie schon lange auf abgeordnetenwatch.de nachzulesen ist. Als ich 2002 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, galt die Regelung, dass Ansprüche erst nach 8 Jahren und natürlich erst nach Erreichen der Altersgrenze erworben werden. U.a. deshalb bezahle ich bis heute Beiträge an die solidarische Rentenversicherung DRV, mittlerweile - nur durch meine Ausbildung zur MTA unterbrochen - seit 36 Jahren.

4. Die Fahrkarte der Deutschen Bahn ist für mich mein Jobticket. Zur Erklärung: Ein geldwerter Vorteil ist eine zusätzliche Leistung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, die nicht in Geld besteht. Z.B. ein Brikettdeputat, verbilligte Einkäufe, Kantinenessen. Es können auch Karten für ein Fußballspiel oder ein Konzert sein. Der Vorteilsnehmer muss aber eben einen Vorteil haben. Wenn dagegen ein Arbeitnehmer mit der Bahn oder dem Flugeeug eine Dienstreise macht, hat er keinen Vorteil. Es handelt sich einfach um Kosten, die ersetzt werden.

5. Letzteres ist nicht so einfach. Da muss sicher differenziert werden. Ich muss dem Kind eines Arbeitslosengeld- II- Empfängers ein Geschenk machen können, ohne dass dieses Geschenk der Familie als eigene Einkünfte angerechnet wird. Sollten Leistungen allerdings als Geschenke umbenannt werden, um so der Anrechnung zu entgehen, sieht die Sache ganz anders aus. Unser Sozialstaat ist deshalb ein funktionierendes Modell, weil er keine Einbahnstraße ist. Jeder Mensch hat das Recht, wenn er Hilfe braucht, diese von der Gesellschaft auch zu bekommen. Gleichzeitig hat er die Pflicht der Gesellschaft gegenüber, von Freibeträgen und Schonvermögen einmal abgesehen, seine eigenen Mittel für seinen Lebensunterhalt einzusetzen.
Deshalb fällt es mir schwer, diese Frage so abstrakt mit Ja oder Nein zu beantworten. Hier ziehe ich ein: "es kommt darauf an" vor.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen