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Gabriele Frechen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gabriele Frechen von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

Petitionen an den Bundestag - eine Zeitverschwendung?

Offenbar verstehen sich die meisten Abgeordneten im Bundestag und im Petitionsauschuss vorrangig als Auftragnehmer für einflußreiche Gruppen.

Beispiel: Kirchensteuersubvention(im letzten Monat hier ein Thema).

Unter www.kirchensteuern.de/SubventionierungGezahlterKirchensteuern.htm erwähnt der von Christen gegründete Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern, daß sogar der Sachverständigenrat der Bundesregierung einen rechtlichen Zwang für die Kirchensteuersubvention verneint.
Warum wurden nur Befürworter der Kirchensteuersubvention gebeten, zur Petition betr. Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kirchensteuer Stellung zu nehmen???

Entlarvend sind folgende Sätze des Petitionsausschusses (Ablehnungstext der Moderation von Abgeordnetenwatch bekannt):
"Die Kirchenzugehörigkeit ist Ausdruck einer weltanschaulichen Überzeugung, die tief in der menschlichen Seele verwurzelt ist und nicht der beliebigen Verfügung des Steuerpflichtigen unterliegt. Der Einzelne entscheidet nicht nach Belieben über die Zugehörigkeit zu einer Kirche".
Braucht das konfessionslose Drittel der deutschen Bevölkerung einen anderen Petitionsausschuss???

Wenn es in Petitionen um jährliche Wenigereinnahmen - wie hier - oder Mehrausgaben in Milliardenhöhe geht, muß der Bundesrechnungshof um Stellungnahme gebeten werden.
Was halten Sie davon?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie wenden sich damit erneut zum Thema Kirchensteuer und Petitionen an mich.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dem Petitionsausschuss nicht nur Mitglieder der christlichen Kirchen in Deutschland angehören. Und auch bei denjenigen Mitgliedern, die wie ich einer christlichen Kirche angehören, stand bei der Entscheidung über Ihre Petition nicht die eigene Konfession im Vordergrund. Jede Petition wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen beschieden. Ausführliche Diskussionen und kontroverser Meinungsaustausch sind dabei an der Tagesordnung. Wenn die Mehrheit des Ausschusses einen Beschluss fasst, so geschieht dies nach einem umfangreichen und demokratischen Verfahren, in dem alle Argumente ausgetauscht und abgewogen wurden. Wenn das Ergebnis nicht ihrem Antrag entspricht, so ist dies für Sie sicherlich bedauerlich. Dass Sie sich anhand dessen einen speziellen Petitionsausschuss wünschen, der Ihrem Anliegen eher entspricht, empfinde ich nicht nur als undemokratisch, sondern als eine Herabwürdigung der Mitglieder des Petitionsausschusses und ihrer Arbeit.

Sie fragen mich, weshalb der Petitionsausschuss nur Stellungnahmen eingeholt hat, in denen die Steuerbegünstigung der Kirchensteuer befürwortet wird. Diese Frage unterstellt eine Absicht, die nicht vorlag. Angesichts der von Ihnen wiederholt genannten Sachverständigen möchte ich Sie bitten, diesen Vorwurf zu überdenken.

Sie schlagen vor, dass der Bundesrechnungshof die jährlichen Mindereinnahmen durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe prüfen solle. Es steht Ihnen frei, eine entsprechende Eingabe an den Bundesrechnungshof zu richten.

Ich schätze den persönlichen Einsatz für Ihr Anliegen sehr. Trotzdem möchte ich Sie bitten auch die Argumente derer, die nicht Ihrer Meinung sind, zu prüfen und zu respektieren. Der Petitionsausschuss hat in einem demokratischen Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen entschieden, und ich habe Ihnen meine Position zu Ihren Argumenten ausführlich erläutert.

Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB