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Gabriele Frechen
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Frage von Werner K. •

Frage an Gabriele Frechen von Werner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

entsprechend BILD AM SONNTAG vom 04.11.2007 ist eine Diätenerhöhung von 9,4% in der Diskussion.
Meine Frage: Werden Sie einer Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten zustimmen?
Ihrer Rückäusserung entgegensehend,

mit freundlichem Gruss
Werner Kauth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kauth,

Ihre ähnlich lautende Frage vom 19.5.2007 habe ich am 23.5.2007 beantwortet. Die von Ihnen genannte Zeitung ist nicht Grundlage unserer Beratungen. Da mir bisher nichts vorliegt, über das ich abstimmen kann, muss, soll oder werde, kann ich Ihnen Ihre Frage auch nicht beantworten.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage dann zu wiederholen, wenn ein Entwurf vorliegt, der beinhaltet, worüber abgestimmt werden soll.

Herzliche Grüße aus Berlin
Ihre
Gabi Frechen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kauth,

jetzt war ich etwas zu schnell mit der Antwort. Denn gerade habe ich eine Formulierung für eine mögliche Gesetzesänderung des Abgeordnetengesetzes erhalten. Deshalb möchte ich auch gleich auf Ihre Frage von heute morgen zurückkommen:

Einleitend möchte ich nochmals ins Gedächtnis rufen, dass es im Rahmen des geltenden Grundgesetzes nicht möglich ist, die Entscheidung über die Höhe der Diäten auf andere zu übertragen, obwohl viele Abgeordnete angesichts der meist kritischen Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten. Der Deutsche Bundestag muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden.

Kernpunkte der mir nun vorliegenden Formulierung sind
- die Anhebung der Diäten auf das Niveau der Bezüge eines Bürgermeisters einer mittleren Kleinstadt oder eines einfachen Bundesrichters. Diese Bezugsgröße war Grundlage bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung genau mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6 vorgegeben. Diese Vorgabe wurde bisher nie erreicht. Bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 betrug die gesetzlich festgesetzte Entschädigung 91,21 Prozent der Bezüge dieser Besoldungsgruppe. Dieses Verhältnis veränderte sich nicht zuletzt aufgrund wiederholter Nullrunden für Abgeordnete bis 1994 auf 76,67 Prozent. In den Folgejahren näherte sich die Abgeordnetenentschädigung den Bezugsgrößen zwar an und beträgt seit 1. Januar 2003 monatlich 7.009 Euro. Zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 Euro besteht derzeit eine Differenz von 659 Euro; das sind 9,4 Prozent. Würden, wie heute im Gesetz vorgesehen, die Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt, wäre die Differenz ca. 900 Euro monatlich. Um diese langfristige Orientierungsgröße zu erreichen, lautet der Vorschlag, die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro anzuheben,
- die Absenkung des Altersversorgungsanspruches auf 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag ab acht Jahre Zugehörigkeit. Selbstverständlich wird diese Alterentschädigung nach acht Jahren Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag erst ab dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt. Bis 1995 betrug der Prozentsatz 4 Prozent, heute beträgt er 3 Prozent. Nach acht Jahren betrug die Altersversorgung bis 1995 also 32 Prozent, heute noch 24 Prozent der monatlichen Diät und künftig sollen es nur noch 20 Prozent sein.
- die Anhebung der Altersgrenzen an die der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“). Es soll also wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze für die Altersentschädigung stufenweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt werden.

Die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belaufen sich im Jahr 2008 auf rund 2,4 Mio. Euro und ab dem Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Mio. Euro jährlich. Bei den Versorgungsaufwendungen wird die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung langfristig zu einem Einsparvolumen führen.
In meiner Antwort vom 23.5.2007 habe ich Ihnen geschrieben, dass ich mir eine Erhöhung ohne Kürzung der Altersversorgung nicht vorstellen kann. Dazu stehe ich. Im vorliegenden Entwurf wird dieser Forderung nachgegangen. Gleichzeitig ist die ebenfalls von mir aufstellte Forderung nach der Umsetzung der Rente mit 67 auch für Abgeordnete, nachzulesen in der Antwort vom 23.3.07 auf www.abgeordnetenwatch.de, im Entwurf enthalten.
Auf dieser Basis kann ich den Entwurf diskutieren. Der gefunden Lösung könnte ich auch, sollte sich im Verfahren nichts Gravierendes ergeben, zustimmen.

Herzliche Grüße aus Berlin
Ihre
Gabi Frechen