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Frage von Mario W. •

Frage an Gabriele Frechen von Mario W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

im Rahmen der leider abgelegten Diskussion um die Befugniserweiterung möchte ich mal in eine ganz andere Richtung denken und ganz provokativ fragen:

Wäre es nicht ratsam, das der Berufsstand der gewerblichen Buchhalter eine eigene Berufskammer bekommt?

Gerade in der letzten Diskussion wurde seitens der Steuerberater ja auch (für mich durchaus nachvollziehbar) vorgebracht, dass es für die gewerblichen Buchhalter keinQualitätsmanegement interner Art gibt. Und in der Tat, es prüft eigentlich niemand so richtig bei Aufnahme des Gewerbes, ob man überhaupt die Voraussetzungen nach § 6 StBerG erfüllt. Somit sind auch viele auf dem Markt, die dieses Gewerbe gar nicht ausüben dürften...

Hier wäre es doch nicht schlecht, wenn man eine Berufskammer (oder auch Zulassungskammer) für die Buchhalter einrichten würde, ähnlich wie es ja bei den Versicherungsvermittlern seit dem 22.05.2007 der Fall ist. So würde zumindest sicher gestellt, dass nur noch diejenigen selbständig tätig werden, die auch zumindest die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, und es sollte auch dann gesetzlich fixiert sein, dass eine ausreichende Abdeckung für den Schadensfall Zulassungsvoraussetzung ist.

Ist eine solche Idee einmal angedacht worden, oder wäre eine solche Idee in der jetzigen Phase noch einzubringen?

Mein Ansatz ist eben, dass zunächst die Qualität intern stimmen muss, und dann werden wir auch als Gesprächspartner ernst(er) genommen, denn ich weiß nicht, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen Berufsverbände wirklich noch eine Interessenvertretung sind. Bei einer Kammer wäre auch diese Frage sehr schnell geklärt, da diese ja die gesetzliche Aufgabe der Vertretung des Berufsstandes hätte.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Anregung einmal durchdenken würden und ich hierzu Ihre Meinung erfahren dürfte.

Grüße aus Sinzig (bei Bonn)

Mario Wettlaufer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wettlaufer,

vielen Dank für Ihre Anregung. In der Tat ist die Qualitätskontrolle auch und besonders unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes ein wichtiges Argument. Die Kammer für Bilanzbuchhalter ist die IHK. Nur nach Ablegen dieser Prüfung dürfen Bilanzbuchhalter den Zusatz IHK führen- ich führe den übrigens auch.

Damit wird ein Qualitätsmerkmal gesetzt, mit dem sich diese Bilanzbuchhalter IHK von anderen Bilanzbuchhaltern aber auch von Buchführungshelfern uä absetzen, die keinerlei Nachweis führen müssen. Die Vorbereitung und die Prüfung erstreckt sich aber in erster Linie auf Bilanzsteuerrecht und eben nicht auf z,B. den großen Bereich Umsatzsteuer. Ob für es eine zusätzliche Kammer für Bilanzbuchhalter bedarf, glaube ich erst mal nicht. Die Industrie- und Handelskammer leistet hier gute Arbeit und ist nach meinem Dafürhalten auch an einer hohen Qualität interessiert. Des weiteren gibt es einen sehr aktiven Berufsverband, der auch Anforderungen an den Qualitätsnachweis von Bilanzbuchhaltern offen gegenübersteht.

Trotzdem werde ich natürlich bei meinem nächsten Treffen mit dem Berufsverband Ihre Anregung zur Diskussion stellen und mit meinem für Berufsrecht zuständigen Kollegen im Finanzausschuss darüber sprechen.

Herzliche Grüße aus dem Rhein- Erftkreis
Ihre
Gabi Frechen