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Gabriele Frechen
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Frage von Leon T. •

Frage an Gabriele Frechen von Leon T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Frechen,
die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit der Online-Durchsuchung zur vorbeugenden Bekämpfung von Terrorismus. In dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit der deutschen Bundesregierung wird sie umschrieben als Maßnahme „entfernte PCs auf verfahrensrelevante Inhalte hin zu durchsuchen, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“. Die Online-Durchsuchung dient jedoch ebenso wie die Wohnungs- und Hausdurchsuchung dazu, Informationen zu beschaffen und Beweismittel zu erlangen. Beiden Formen staatlicher Informationsgewinnung ist gemeinsam, dass sie erheblich in die Privatsphäre des Betroffenen eingreifen. Neu und maßgeblicher Unterschied dagegen ist, dass die Online-Durchsuchung gänzlich ohne das Wissen des Betroffenen durchgeführt wird und dabei große Datenmengen unbemerkt kopiert und zur Auswertung gespeichert werden können. Die genauen technischen Einzelheiten sind bisher nicht bekannt. Manche gehen davon aus, dass diese Online-Durchsuchung als heimliche Maßnahme nur mittels spezieller Spionagewerkzeuge erfolgen kann. Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang auf den möglichen Einsatz von staatlicher Schadsoftware, eine Art Trojanisches Pferd verwiesen.

Wie bewerten Sie die heimliche Online-Durchsuchung gegenüber der offen durchgeführten Wohnungsdurchsuchung und welche politischen Schlussfolgerungen werden sie als SPD-Abgeordnete im Parlament ziehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Trulin,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Online-Durchsuchungen, auf die ich gerne antworte. Ich bin der Auffassung, dass wir uns dem technologischen Fortschritt nicht verschließen können. Viele terroristische Organisationen und die organisierte Kriminalität nutzen das Internet um ihre Aktionen zu planen und durchzuführen. Daher muss es eine Möglichkeit geben, im Internet auch vor Gericht zulässige Beweise zu sammeln. Dies kann aber nur mit einer gesetzlichen Regelung geschehen.

Eine Online-Durchsuchung wäre ein gravierender Grundrechtseingriff und sollte niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich eine Online-Durchsuchung aber für sinnvoll, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die Online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff beim Abhören einer Wohnung. Deshalb müssen strenge rechtstaatliche Sicherungen eingebaut werden. Eine gesetzliche Regelung wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muss gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muss die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen, die in einem Gesetz geregelt werden müssen.

Wie ernst es uns Sozialdemokraten mit dem Schutz der Bürgerrechte ist, sehen Sie am Beispiel der Speicherung von Fingerabdrücken. Diese sollten nach Plänen des Innenministeriums dauerhaft gespeichert werden, nachdem sie für die Erstellung biometrischer Pässe verwendet werden. Diese Speicherung haben wir verhindert, da sie uns unverhältnismäßig erschien.

Das Abwägen zwischen notwendigen Mitteln der Strafverfolgung und der Wahrung der Bürgerrechte ist mir außerordentlich wichtig. In einem Gesetzesverfahren wird die SPD deshalb strenge Maßstäbe an die Genehmigung von Online-Durchsuchungen legen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Frechen MdB