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Frage von Marie B. •

Frage an Gabriele Frechen von Marie B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Frechen,

wie stehen Sie zu dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und wie stehen Sie zu den Schäubleschen Äußerungen bezüglich der Unschuldsvermutung?

Mit freundlichen Grüßen

Marie Bischoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bischoff,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworte.

Zu den Plänen der EU zur so genannten Vorratsdatenspeicherung hat es auch seitens der SPD-Bundestagsfraktion Bedenken gegeben. So wichtig eine effektive Strafverfolgung auch sein mag, sie deckt in keinem Fall eine Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiche Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf durchgesetzt.

So wurde verhindert, dass Standortdaten, welche bei der Nutzung von Mobiltelefonen ermittelt werden können, gespeichert werden. Die so ermöglichte Erstellung von Bewegungsprofilen der Bürger wäre in meinen Augen ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte.
Was die immer wieder kolportierten Behauptungen hinsichtlich der Speicherung der Daten von Internet-Nutzern angeht, so möchte ich hier klarstellen: Gespeichert wird nur, dass der Nutzer sich online befindet, ergänzt um Verbindungsdaten zur Internet-Telefonie und zum E-Mail-Verkehr. Dies umfasst keinerlei Informationen über die aufgerufenen Websites oder die Inhalte von Internet-Telefonaten oder E-Mails. Deren Speicherung ist weiterhin streng verboten.

Auch hinsichtlich der Speicherungsdauer haben wir deutliche Verbesserungen durchgesetzt. So beträgt die Mindestspeicherfrist für Daten nur sechs statt der geforderten zwölf Monate. In der Praxis bedeutet dies keine nennenswerte Veränderung, da die Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Daten in der Regel schon jetzt aus geschäftlichen Gründen über diesen Zeitraum speichern. Auch die so genannten „erfolglosen Anrufversuche“ werden, anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, nicht gespeichert.

Ich denke, dass es mit der vorliegenden Richtlinie und der geplanten Umsetzung auf Bundesebene gelungen ist, die für die Strafverfolgung notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen, ohne die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einzuschränken.

Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Äußerungen des Bundesinnenministers, wonach die Unschuldsvermutung im Fall der Terrorismusbekämpfung nicht gelte. Ich habe mir den Wortlaut des Interviews genau angesehen und denke, dass die Äußerungen indiskutabel sind. Die Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Die Argumentation des Innenministers, wonach sie nur im Strafrecht gelte, nicht aber im Polizeirecht, widerspricht diesem Grundprinzip des deutschen Rechtsstaats und ist somit nicht hinnehmbar. Einer derartigen Regelung würden weder ich noch meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion jemals zustimmen.

Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, die Reaktion auf die Aussagen des Bundesinnenministers und die Debatte über die Speicherung von Fingerabdrücken zeigen, dass der Schutz der inneren Sicherheit ein sensibles Thema ist. Angesichts der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus bedarf es der Bereitstellung wirksamer Instrumente seitens der Sicherheitsbehörden, wobei jedoch rechtsstaatliche Prinzipien nicht aufgegeben werden dürfen.

Wie ernst es uns Sozialdemokraten mit dem Schutz der Bürgerrechte ist, sehen Sie am Beispiel der Speicherung von Fingerabdrücken. Diese sollten nach Plänen des Innenministeriums dauerhaft gespeichert werden, nachdem sie für die Erstellung biometrischer Pässe verwendet werden. Diese Speicherung haben wir verhindert, da sie uns unverhältnismäßig erschien.

Ich denke, dass wir mit der abgemilderten Form der Vorratsdatenspeicherung einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Das präzise Abwägen zwischen notwendigen Mitteln der Strafverfolgung und der Wahrung der Bürgerrechte ist mir außerordentlich wichtig. Äußerungen wie die des Bundesinnenministers halte ich daher für indiskutabel.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus Berlin

Ihre Gabi Frechen