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Frage von Regina V. •

Frage an Gabriele Frechen von Regina V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Frechen,

warum kann man nicht das Beamtenrecht dahingehend reformieren, dass berufsunfähige Beamte in anderen Bereichen des öffentlichen DIenstes eingesetzt werden dürfen? Es gibt viele Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, die aber sehr wohl noch leichte Bürotätigkeiten ausführen könnten und das oft auch gern tun würden, wäre hier nicht der Gesetzgeber davor.

Meine zweite Anregung betrifft die leidige Gesundheitsreform. Warum sagt man nicht offen auch den Patienten, dass die gesetzlichen Kassen für Patienten beim Nervenarzt oder Psychiater nur noch 45,-€ im Quartal (!) bezahlen, egal wie oft und für wie lange Zeit ein Patient seinen Arzt/Ärztin benötigt? Mit einer auch von der Politik getragenen Transparenz im Rücken könnten dann alle Beteiligten viel leichter eine Regelung zwischen Basisleistungen und Wunschleistungen finden.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Varenna

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Varenna,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Beamtenrecht und zum Gesundheitssystem, die ich gern beantworte.

In Ihrer ersten Frage regen Sie an, berufsunfähige Beamte in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung einzusetzen, sofern ihre Gesundheit dies zulässt. Diese Möglichkeit besteht bereits. So besagt § 42 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes:

„1. Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. 2. In den Fällen des Satzes 1 ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung des Beamten zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt; Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehaltes. 3. Besitzt der Beamte nicht die Befähigung für die andere Laufbahn, hat er an Maßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen. 4. Dem Beamten kann zur Vermeidung seiner Versetzung in den Ruhestand unter Beibehaltung seines Amtes ohne seine Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und dem Beamten die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung seiner bisherigen Tätigkeit zuzumuten ist.“

Der von Ihnen angeregte Einsatz von berufsunfähigen Beamten an anderer Stelle wird somit bereits praktiziert.

Ihre zweite Frage bezieht sich auf den Betrag, den Neurologen bzw. Psychiater pro Quartal für einen Patienten abrechnen können. Angesichts der Kosten einer umfassenden neurologischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung erscheint auch mir der von Ihnen genannte Betrag von 45 Euro sehr gering. Die Höhe dieses Betrages wird jedoch nicht vom Gesetzgeber, sondern von der für den Neurologen oder Psychiater zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt. Diese entscheidet darüber, welche ärztliche Leistung in welcher Höhe abgegolten wird. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit ihrer Frage an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu wenden. Lassen Sie mich jedoch kurz auf den Hintergrund Ihrer Frage eingehen. Tatsächlich ist unser Gesundheitssystem in den letzten Jahren und Jahrzehnten finanziell stark unter Druck geraten. Der medizinische Fortschritt hat nicht nur dazu geführt, dass die Menschen älter werden und länger Leistungen bezogen haben, er hat auch zu einem starken Kostenanstieg für Forschung und Entwicklung von Medizintechnik und Arzneimitteln geführt. Die Einnahmen des Gesundheitssystems sind dagegen kaum gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass die Budgets immer geringer und die Schulden immer höher wurden. Man hatte nun die Wahl: Entweder werden die Beiträge massiv erhöht, oder man stellt das System auf eine neue, breitere und ausgeglichenere Basis. Letzteres sollte mit der Gesundheitsreform erreicht werden.
Ein zentrales Ziel dieser Reform ist, dass die immer noch sehr gute Gesundheitsversorgung in Deutschland auch zukünftig erhalten bleiben soll. Dies gilt selbstverständlich auch für die Behandlung durch Neurologen und Psychiater. Ihr Anliegen unterstütze ich daher ausdrücklich.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit umfassend beantworten konnte. Sie können sich selbstverständlich jederzeit wieder an mich wenden.

Herzliche Grüße aus Berlin

Ihre
Gabi Frechen, MdB