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Frage von Josef S. •

Frage an Gabriele Frechen von Josef S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schutte,

1) Wie stehen Sie zur Kürzung der Pendlerpauschale?
2) Wie stehen Sie zum Eintritt in die Rente mit 67 Jahren?
(Ich hätte dann 53 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.)

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Pendlerpauschale und Rente mit 67

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben folgende Fragen an mich gerichtet, die ich Ihnen gerne beantworte.

1. Wie stehen Sie zur Kürzung der Pendlerpauschale?

Wie Sie sicher wissen, besteht trotz der positiven Entwicklung in der Wirtschaft und den steigenden Steuereinnahmen im Bundeshaushalt 2007 immer noch eine Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Staates in Höhe von rund 20 Milliarden Euro. Unser Ziel ist es, diese Lücke zu schließen, damit wir den kommenden Generationen nicht einen noch höheren Schuldenberg hinterlassen und damit auch jeden Gestaltungsspielraum. Diese Lücke können wir grundsätzlich nur schließen, wenn wir entweder die Einnahmen durch Steuererhöhungen verbessern oder die Ausgaben zum Beispiel durch Subventionsabbau kürzen.
Gerade Subventionsabbau darf bei uns kein Sonntagsthema nach dem Motto sein, dass man generell den Abbau von Subventionen fordert, aber sobald man selber davon betroffen ist, fallen einem viele Gründe ein, warum gerade diese Subvention bleiben muss. Die Pendler- oder Entfernungspauschale ist eine Subvention, die ab diesem Jahr nur noch für Strecken oberhalb von 20 Kilometern mit 30 Cent je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden kann.
Ich habe mich in den parlamentarischen Beratungen für eine zielgenauere und gerechtere Ausgestaltung der Entfernungspauschale eingesetzt, ohne dabei vom Konsolidierungsziel abzuweichen. Als Alternative habe ich vorgeschlagen, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag gesenkt wird und die Entfernungspauschale im Gegenzug bereits ab dem ersten Kilometer 25 Cent beträgt statt 30 Cent ab dem 20. Kilometer. Mein Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.
Ich habe trotz der gemachten Bedenken dem Gesetz zugestimmt, weil wir als Sozialdemokraten die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung für richtig halten, um nicht den kommenden Generationen einen Schuldenberg zu hinterlassen.

2. Wie stehen Sie zum Eintritt in die Rente mit 67 Jahren (Ich hätte dann 53 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt)?

Der erste Jahrgang, der von der allmählichen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre betroffen ist, ist der Jahrgang 1947, dessen Renteneintrittsalter auf 65 Jahren und einem Monat angehoben wird. Keiner hat aus diesem Jahrgang mit 14 Jahren angefangen zu arbeiten. Jahrgänge, bei denen das noch wie bei Ihnen vorkam, sind von der neuen Altersgrenze regelmäßig nicht betroffen.
Dank einer modernen Medizin hat sich Deutschland zu einer Gesellschaft des langen Lebens entwickelt. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Menschen leben zum Glück aktiver und länger als vor fünfzig Jahren. Das ist ein großer sozialer Fortschritt. Jetzt müssen wir daraus bei der Rente die Konsequenzen ziehen, denn durch die abnehmende Bevölkerungszahl und die gleichzeitig steigende Lebenserwartung sorgen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Zurzeit zahlen statistisch betrachtet 3,4 Arbeitnehmer die Rente für einen Rentner. In wenigen Jahren wird sich aufgrund des demografischen Wandels das Verhältnis auf 2,1 Arbeitnehmer gegenüber einem Rentner verändern, die mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen für einen Rentner aufkommen müssen. Um diesen Trend abzumildern, ist es unumgänglich schrittweise eine längere Lebensarbeitszeit einzuführen und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen über 50 Jahren zu schaffen. Wenn ich im Jahre 2021 mit 65 Jahren und 10 Monate in Rente gehen werde, werden mit mir rund 1,1 Millionen Menschen des Jahrgangs 1956 in Rente gehen. Im Gegenzug werden rund 670.000 Jugendliche die Volljährigkeit erreicht haben und auf den Arbeitsmarkt drängen. Das ist ein Unterschied von rund einer halben Millionen Menschen. Im Vergleich zu heute nimmt die Zahl der jungen Menschen also kontinuierlich ab und damit auch die Menschen, die eine Arbeitsstelle suchen. Um diese Entwicklung auszugleichen, bleibt für die Zukunft kein anderer Weg als Arbeitnehmern zu ermöglichen – bei verbesserten Rahmenbedingungen - länger als bisher erwerbstätig zu bleiben. Es ist vorhersehbar, dass die Arbeitsmarktlage sich gerade dann grundlegend entspannen wird, wenn wir mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters beginnen. In einigen Jahren werden die Unternehmen älteren Arbeitnehmern nicht nur Arbeitsplätze anbieten können, sie werden auch darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben. Eine moderate und schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit halte ich für ein Gebot der Fairness gegenüber den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit ein Gebot der Fairness zwischen den Generationen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Frechen MdB