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Frage von Horst G. •

Frage an Gabriele Frechen von Horst G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Frechen,
ich habe in Fachzeitschriften, die sich mit der Eisenbahn befassen, gelesen, dass die DB AG seit ihrer Privatisierung sehr viele Gleise wie Überholungsgleise oder andere Nebengleise in Bahnhöfen "zurückgebaut" also stillgeleg hat.
Dadurch werden Mitbewerber im Schienenverkehr benachteiligt, auch ihre Züge auf dem Schienennetz fahren zu lassen (Streckenüberlastung wegen fehlender Ausweichgleise).
Da die DB jedes Jahr mehrere Milliarden Steuergeld zum Erhalt des Schienennetzes bekommt, ist die o.g. Verfahrensweise möglicherweise kaufmännisch, aber nicht volkswirtschaftlich sinnvoll. Außerdem haben wir Staatsbürger über unsere Steuern der DB in der Vergangenheit den Aufbau und Unterhalt des Schienennetzes finanziert.
Ich frage Sie, ob der Bundestag dem Abbau von Staatseigentum tatenlos gegenübersteht.
Es ist doch der politische Wille der Bundesregierung, mehr Verkehr, insbesondere Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Ich bin der Auffassung, dass die vom Bundesrechnungshof durchgeführten Kontrollen über die Verwendung der vom Bundestag bereitgestellten Steuermittel nicht ausreichen und der Bundestag die Bundesregierung auffordern sollte, selbst die bestimmungsgemäße Verwendung der bereitgestellten Gelder zu kontrollieren.
Auch wenn es die DB bestreitet, habe ich als kritischer Beobachter den Eindruck, dass die DB Netz den Unterhalt des Schienennetzes nicht so betreibt, wie man es von ihr erwarten darf.
Viele Zugverspätungen haben ihre Ursache in Mängeln der Schieneninfrastruktur.
Während für Neubaustrecken viel Geld ausgegeben wird, scheint mir das bestehende Schienennetz etwas "stiefmütterlich" behandelt zu werden.

Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme und grüße Sie herzlich.
Horst Gerike

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gerike,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Über die Stilllegung von Eisenbahnstrecken entscheidet das Eisenbahnbundesamt (EBA) aufgrund des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die bundeseigenen Betreiber von Schienenwegen (z.B. die DB Netz AG) die zuständige Behörde für das Erteilen einer Genehmigung zur dauernden Einstellung des Betriebes einer Eisenbahnstrecke (Streckenstilllegung).

Insgesamt wurden bisher 474 Strecken mit einer Gesamtlänge von 5.268,9 km stillgelegt. Allein das Netz der DB umfasst 34.000 km.

Entscheidet sich das EBA für eine Stilllegung, dann kann davon ausgegangen werden, dass diese Strecken nicht mehr wirtschaftlich sind. Vor einer endgültigen Stilllegung wird die Strecke an potentielle Betreiber ausgeschrieben. Meldet sich binnen einer Dreimonatsfrist niemand auf diese Ausschreibung, wird die Strecke endgültig stillgelegt. Mitbewerber der DB AG werden somit nicht benachteiligt.

Die Instandhaltung des gesamten Schienennetzes wird zwischen Bund und DB AG durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geregelt. Die DB AG erhält 2,5 Mrd. Euro jährlich für die Instandhaltung des Schienennetzes. Dazu ist sie im Gegenzug verpflichtet, jährlich einen Netzzustandsbericht vorzulegen.

Die Verwendung der Mittel, die der Deutschen Bahn AG vom Deutschen Bundestag bereitgestellt werden, unterliegt der Kontrolle des Bundesrechnungshofes. Die Qualität der Arbeit des Bundesrechnungshofs ist unbestritten. Eine weitere Kontrollinstanz ist meines Erachtens nicht nötig.

Ich bin sicher, dass Ihnen die DB ihr Investitionsprogramm für Neu- und Ausbau auf Anfrage zur Verfügung stellen wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage damit beantworten konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihre
Gabi Frechen MdB