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Frage von Johannes H. •

Frage an Gabriele Frechen von Johannes H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

mit erschrecken erlebe ich wie Ihr Parteikollege Peer Steinbrück die Gründung von sogenannten Bad Banks vorantreibt.
Daher würde ich gerne Ihre Meinung zu diesem Instrument hören.

So wie es sich für mich darstellt ist es geradezu grotesk, den Banken selbst verschuldete Risiken abzunehmen, damit Sie „vielleicht“ wieder Kredite an die Wirtschaft vergeben.

Ist es nicht Wettbewerbsverzerrend und verstößt gegen alle marktwirtschaftlichen Prinzipien, schlecht wirtschaftenden Unternehmen / Banken Ihre Risiken abzunehmen?

Wenn der Staat den mittelständigen Unternehmen in Deutschland wirklich mit Krediten unter die Arme greifen will, so hat er dafür Landesbanken und Sparkassen. Doch gerade bei den Landesbanken ist es ja mittlerweile illegal günstige Kredite aufgrund von Staatsbürgung zu vergeben.
Warum soll es dann für Privatbanken erlaubt sein? Zumal Nichtmal klar ist, ob die Banken Ihre dadurch gewonnen Bonität überhaupt dafür einsetzen?

Über die Darlegung Ihrer Sichtweise zu den von mir gestellten Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heurich,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen, die ich gern beantworte.

Ich denke, Sie haben beim Thema „bad bank“ etwas falsch verstanden.

Nicht der Staat plant eine solche Bank. Vielmehr sollen die Banken die Möglichkeit erhalten, eigene bad banks, Zweckgesellschaften der jeweiligen Bank, zu gründen und dort Ihre derzeit wertlosen oder unverkäuflichen Papiere zu parken. Nicht alle Papiere, für die es derzeit keinen Markt gibt, sind Schrott und wir gehen davon aus, wenn der Finanzmarkt sich stabilisiert hat, wird es wieder einen Markt für diese Papiere geben. Ein Beispiel: würden Sie zur Zeit Staatsanleihen jedes europäischen Landes kaufen? Wahrscheinlich nicht, dennoch sind diese Forderungen nicht wertlos.

Für diese Papiere bekommen die Banken von ihren Zweckgesellschaften eine Anleihe, für die der Staat im Rahmen des beschlossenen Bankenrettungsschirms bürgt. Damit kann die Bank sich refinanzieren und seinerseits wieder Kredite ausreichen, da weniger Eigenkapital durch die wertlosen Papiere gebunden ist. Die Preisdifferenz der Papiere muss die Bank ansparen und am Ende der Laufzeit wird sich zeigen, ob die Papiere mehr oder weniger Wert sind, als heute.

Und sollte der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem voraussichtlichen Wert liegen, werden die Ausschüttungen an die Anteilseigner, z.B. die Dividenden an die Aktionäre, gesperrt, sodass die heutigen Aktien – bzw deren Eigentümer – zum Zeitpunkt eines evtl. Verlustes haften.

Sie sehen also, dass die Banken keinesfalls aus Ihrer Verantwortung entlassen werden. Sie werden jetzt in der Krise zwar vorerst von den Risiken befreit. Letztendlich müssen sie den Schaden jedoch abbezahlen, und zwar mit Gebühren und unter strengen Auflagen.

Gerade die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei allen Rettungsmaßnahmen dafür ausgesprochen, dass diejenigen, die den Schlamassel verursacht haben, ihn am Ende auch bezahlen müssen.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich als stabilisierender Faktor in der Krise erwiesen. Für die SPD keine Überraschung. Kolleginnen und Kollegen, die meinen diesen Teil unseres 3-Säulen-Systems privatisieren zu müssen, haben hoffentlich aus der Krise gelernt.

Landesbanken haben derzeit ihre eigenen Schwierigkeiten. Außerdem sind sie nicht vorgesehen, Direktkundengeschäft aufzunehmen. Das ist sicher auf den Webseiten der Landesbanken nachzulesen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Fragen beantworten konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihre

Gabi Frechen, MdB