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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gabriele Frechen von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Frechen,

diese Mail erhalten Sie in Ihrer Eigenschaft als stellv. Vors. des Finanzausschusses und SPD-Angehörige.

Gehen Führungspersönlichkeiten der SPD unterschiedlich mit Steuergeldern um?

Herr Steinbrück (SPD) erlaubt unterstützten Banken(gemeint ist ein Staatsanteil unter 25 %) Parteispenden(Frankfurter Algmeine Zeitung vom 17.3.09 - Spenden unter dem Rettungsschirm).
Die Schatzmeisterin der SPD und der SPD-Parteivorstand lehnen solche Spenden ab (Barbara Hendricks am 5.3. und 31.3.09 in Abgeordnetenwatch).

Die möglichen Folgen: Wenn nur 5 unterstützte oder demnächst Hilfen beantragende Banken jeweils an CDU und FDP in den nächsten 4 Monaten monatlich 50.000 Euro überweisen, bringt das jeder Partei 1 Million Euro. Diese Spenden - das ergibt sich aus dem Parteiengesetz - werden erst lange nach der Bundestagswahl bekannt.
CDU und FDP profitierten bisher am meisten von Spenden( Alexander Ulrich am 27.4.09 in Abgeordnetenwatch: dokumente.linksfraktion.net).

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Wahlchancen von SPD-Abgeordneten, wenn sich der finanzielle Vorsprung von CDU und FDP noch vergrößert?

Bedeutet die im dritten Absatz dieser Mail beschriebene Gegenüberstellung, daß Herr Steinbrück einerseits und der SPD-Parteivorstand andererseits Parteispenden von unterstützten Banken völlig unterschiedlich beurteilen?

Wie soll ich jetzt aus der Sicht eines Mitglieds im Bund der Steuerzahler die Wählbarkeit der SPD beurteilen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „mögliche Parteispenden von Banken unter dem staatlichen Rettungsschirm.“

Die von Ihnen gesehenen Widersprüche und Gefahren sehe ich nicht. Zum einen müssen Parteispenden von über 50.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und am Ende eines jeden Monats veröffentlicht werden. Die aktuelle Liste finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/finanz/spenden50000.pdf

Wie Sie außerdem wissen, verbietet das Parteiengesetz die Annahme von Spenden aus der Hand von Institutionen, die zu mindestens 25% im Besitz der öffentlichen Hand sind. Das trifft auch auf die Landesbanken zu, von denen sich einige unter dem Rettungsschirm befinden als auch in Kürze auf die Commerzbank, die im Mai die Staatsbeteiligung auf einer Hauptversammlung beschließen wird. Die größten Banken, die bisher die Hilfe des staatlichen Rettungsschirms angenommen haben, dürfen also keine Spenden mehr an Parteien überweisen. Die von Ihnen geäußerte Befürchtung, CDU und FDP profitieren am Meisten von Großspenden, sind bereits jetzt Fakt. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf das Wahlkampfbudget der Parteien. Das gilt bisher schon; ist für die SPD also nichts Neues.

Ich sehe keinen Widerspruch zu den Äußerungen von Peer Steinbrück bzw. seiner Staatssekretärin Nicolette Kressl und der SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks. Staatssekretärin Kressl hat eine rechtliche Bewertung abgegeben, Barbara Hendricks eine politische. Sie hat im Namen der SPD erklärt, auf eine Annahme einer theoretisch möglichen Spende einer Bank, die sich unter dem staatlichen Rettungsschirm befindet, freiwillig zu verzichten.

Die Antwort von Dr. Wissing (FDP) auf Abgeordnetenwatch, der SPD würde in dieser Frage „jegliche Sensibilität fehlen“, entbehrt daher jeder Grundlage. Im Gegenteil: In dem von Ihnen angesprochenen Artikel der FAZ hat gerade der Schatzmeister der FDP, Hermann Otto Solms, offen gelassen, ob er bereit wäre, Spenden von Banken unter dem Rettungsschirm anzunehmen.

Ich meine, die Selbstverpflichtung der SPD spricht für meine Partei und Barbara Hendricks.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Frechen MdB