
(...) Alle Bürgerinnen und Bürger, die zusätzlich zu den Kriterien der Steuerklasse I Kinder alleine erziehen, fallen in die Steuerklasse II, die diesen Faktor berücksichtigt und bei gleichem Bruttoverdienst geringere Steuern als in der Steuerklasse I erhebt. Das bedeutet, dass das deutsche Steuersystem es durchaus finanziell berücksichtigt, ob der Ehepartner / die Ehepartnerin verstorben ist. (...)