Frage an Gabriele Fograscher von Ingo B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Gabriele Fograscher,
Was stellen sie sich genau unter "gefechtsähnlichen Schießsportübungen" vor ?
Durch welche Quelle haben sie sich von der gefährlichkeit des IPSC-Schießen überzeugen lassen ??
Haben sie auch vor Judo, Taekwon-do, Boxen, Fechten zu verbieten ??
Olympische Kampfsportarten !!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Baumann
Sehr geehrter Herr Baumann,
herzlichen Dank für Ihre Frage zu gefechtsähnlichen Schießsportübungen über abgeordnetenwatch.de.
Ich unterscheide durchaus das Westernschießen und das sog. IPSC-Schießen von kampfmäßigen Schießen, das bereits jetzt verboten ist. Doch gibt es bei diesen Schießsportarten auch Übungen aus der Deckung heraus, die der Simulation eines Häuserkampfes nahe kommen. In diesem Zusammenhang wurde auch immer über Paintball u.ä. Sportarten diskutiert. Um mir einen persönlichen Eindruck dieser Sportarten zu verschaffen, habe ich z.B. eine Paintballanlage besucht und mich mit Paintballspielern unterhalten.
Ich begrüße es daher, daß der Innenausschuß des Deutschen Bundestages vor der parlamentarischen Sommerpause eine Begleitentschließung verabschiedet hat, die einen Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Untersuchung des Gefahrenpotentials von Paintball und anderen Spielen, auch dem Bewegungsschießen, beinhaltet. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen.
Für mich sind Sportarten wie Boxen, Fechten und ähnliches nicht mit dem Schießen auf Menschen vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB