Frage an Gabriele Fograscher von Tim I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Forgrascher,
ich begrüße es, dass die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden ziehen will, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verbessern.
Eine Maßnahme, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, ist ein Verbot von „Bewegungsschießen“ oder „kampfmäßigem Schießen“, das Sportarten wie Paintball, Schießsport-Disziplinen wie IPSC oder Western-Schießen und Spiele wie Laserdome betreffen würde.
Da ein Verbot dieser Dinge die Freiheitsrechte sehr vieler Bürgerinnen und Bürger einschränken würde, nehme ich an, dass die Bundesregierung gute Gründe für ein solches Verbot hat.
Bitte nennen Sie mir doch einige der wissenschaftlichen Arbeiten, die die Grundlage für ihre Entscheidung waren, ein Verbot des „Bewegungsschießens“ in Betracht zu ziehen. Ich habe bei meiner eigenen Recherche im Internet nämlich nichts derartiges finden können.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Ingold
Sehr geehrter Herr Ingold,
herzlichen Dank für Ihre Frage zu einem möglichen Verbot von IPSC-Schießen oder Paintball über abgeordnetenwatch.de.
Ein Paintball-Verbot und ein Verbot des Bewegungsschießens wird es in dieser Wahlperiode nicht geben.
Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich in der Woche vom 15. Juni 2009 eine Begleitentschließung verabschieden, der einen Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Untersuchung des Gefahrenpotentials von Paintball und anderen Spielen, auch dem Bewegungsschießen, beinhaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB