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Frage von Matthias Z. •

Frage an Gabriele Fograscher von Matthias Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geerte Frau Fograscher,

in der Antwort an Herr Schreiner schreiben sie folgendes:
"Deshalb halte ich es für richtig, alle Mittel und Wege in Betracht zu ziehen, um diese grausame sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einzudämmen."

Warum werden die Inhalte dann nicht aus dem Internet gelöscht? Die Kinderschutzorganisation CareChild hat gezeigt, dass eine Löschung mit einer E-Mail in kürzester Zeit möglich ist. Lesen sie dazu bitte:
http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html

Der größte Teil der Server mit Kinderpornographie stehen in Europa (auch in Deutschland), den USA und in Australien. In all diesen Ländern ist eine Abschaltung sehr einfach möglich.

Warum werden aktuelle Gesetze nicht angewendet, um den Inhalt zu löschen?

Herr Bahls, der selbst Mißbrauchsoper ist und Gründer des Vereins Missbrauchsopfer gegen Internetsperren, hat dem Büro von Frau von der Leyen einen Server in Kiel genannt, auf dem kinderpornographisches Material liegt. Selbst danach ist nichts passiert. Er fühlt sich so zum 2. Mal mißbraucht. Es scheint als wird Wahlkampf auf dem Rücken von Mißbrauchsopfern betrieben und die Folge sind Grundrechtseingriffe. Bitte lesen sie:
http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch
Können sie ihn verstehen?

Warum unternimmt das Familienministerium nichts um wenigstens den Inhalt von diesem Server sofort löschen zu lassen?

Außerdem schreiben sie folgendes:
"Mir ist bewußt, daß wir das Problem damit nicht lösen können, aber Sperren in skandinavischen Ländern haben bereits Erfolge erzielt."

Wie erklären sie sich, folgendes: Schweden wurde im Gesetzentwurf als Musterland dargestellt. Der dortige Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström hat die Sperren vor kurzem als wirkungslos erklärt.

Sind symbolische Maßnahmen eine Grundgesetzeinschränkung wert?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Ziegler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ziegler,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de vom 14.05.2009 zum Thema „Bekämpfung von Kinderpornographie“.
Kinderpornographie ist ein abscheuliches Vergehen, gegen das die Politik konsequent vorgehen muss.
Ich stimme Ihnen zu, dass die bisherigen Maßnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht vollständig ausreichen, um die Verbreitung von kinderpornographischen Videos zu stoppen.
Deshalb setzt sich die SPD – Bundestagsfraktion für folgende Änderungen ein:
Diese sind:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Richterliche Überprüfung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.

3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.

4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Besonders den ersten Punkt halte ich für besonders wichtig. Dieser sieht vor, dass Seiten, die von den Host – Provider nicht gelöscht werden, auf eine Sperrliste gesetzt werden. Die Bereitschaft der Provider steht somit nicht mehr im Mittelpunkt, ob Seiten noch weiterhin verfügbar sind. Das BKA kann mit Hilfe einer richterlichen Überprüfung Seiten sperren.
Generell halte ich Maßnahmen gegen Kinderpornographie nicht für symbolische Politik, sondern für die richtige Antwort gegen den Missbrauch von Kindern. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und sind in jedem Fall schützenswert!

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB