(...) Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es sich um eine Waffe. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Bei dem Führungsverbot von Einhandmessern stand das Ziel im Vordergrund, die Gewalt mit Messern, vor allem in Städten, einzudämmen und der Polizei Handlungsmöglichkeiten zu bieten. Zweifellos ist ein Messer auch ein nützlicher Gegenstand, aber vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Messerdelikten halte ich diese Regelung für vertretbar. (...)
(...) Sie können davon ausgehen, daß wir im Bundestag unsere Entscheidungen mit Augenmaß treffen. Einhandmesser sind vor allem in der Jugendszene sehr beliebt und haben eine hohe Deliktsrelevanz. Im Jahr 2006 gab es allein in Berlin 1135 Straftaten, bei denen Messer eingesetzt wurden, 2007 waren es bereits 1566 Delikte. (...)
(...) Unfälle sind komplexe Situationen. Für die Rettung von Unfallopfern aus einem brennenden Fahrzeug wäre es sinnvoll, einen Feuerlöscher mitzuführen, einen Gurtschneider, der kein Messer ist, zu besitzen und Erste-Hilfe-Kurse regelmäßig zu besuchen. (...)
Sehr geehrter Herr Maschke,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de.
Ihre Fragen habe ich bereits mit meiner Antwort auf Ihre vorherige Frage beantwortet.
(...) Das Einhandmesser ist besonders gefährlich, weil es blitzschnell, nämlich einhändig funktionsbereit ist und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich ist. Insbesondere in Teilen der gewaltbereiten Jugendszene tauchen häufig Einhandmesser auf. Deshalb haben wir uns bei der Novellierung des Waffenrechts für das generelle Verbot dieser Einahndmesser entschieden, freilich mit angemessenen Ausnahmeregeln. (...)