Frage an Gabriele Fograscher von Tobias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Einhandmesser:
-kl.
-leicht
-Klinge MUSS IMMER aufgeklappt werden
Fixed:
-gr.
-stabil
-SOFORT einsatzbereit
Einhandmesser u. Fixed (Messer mit feststehender Klinge):
-Einhandbedienung u. lassen sich verdeckt tragen (Hosentasche/hinten am Gürtel).
Warum sind (fast) alle Kampfmesser Fixed?
Weil d. Benutzer nach dem Ziehen sofort "handeln" kann.
Es wäre UNLOGISCH d. Führen aller Einhandmesser zu verbieten u. andererseits d. Führen aller Fixed mit einer Klingenlänge kleiner 12 cm zu erlauben.
Tippen sie bei Google bitte ein:
"Schmuckstück mit Gebrauchswert ist"
u. bei Googlebildersuche folgendes:
"extrema ratio shrapnel testudo coating blade"
[KEINES von beiden Messern GILT als Waffe]
IHRER Auffassung nach darf man d. Schlüsselmesser NICHT führen (da Einhandmesser),d. Schwarze (da Fixed) jedoch.
Spätestens jetzt sollte ihnen klar werden, d. d. Gesetz bei Einhandmessern über 12 cm Klingenlänge ODER Fixed über 12 cm Klingenlänge greift.
Warum betrifft d. Gesetz nur Messer (welche nicht als Waffe zählen) mit einer Klingenlänge größer 12 cm?
Weil über 12 cm Klingenlänge d. Reichweite zu hoch u. d. Gefahr tödlicher Verletzungen abnormal hoch ist.
Warum haben fast ALLE Klappmesser eine einhändig feststellbare Klinge?
Damit der Anwender bei ungeschickter Nutzung sich NICHT in d. Finger schneidet u. damit er d. andere Hand frei hat, um sich Z.B. festhalten zu können.
Meine Fragen an sie:
1. Wie kam es zu ihrer Fehlinterpretation des Gesetzestextes?
2. Warum beinhaltet das Gesetz kein Mindestalter von 18 Jahren für den BESITZ (schließt das Führen ein) von Messern, die (A) eine feststellbare bzw. feststehende Klinge UND (B) eine Klingenlänge von größer X cm haben?
(Wobei ICH x bei ungefähr 9 cm ansätzen würde (wie dies bei Springmessern d. Fall ist))
Sehr geehrter Herr Maschke,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de.
Ihre Fragen habe ich bereits mit meiner Antwort auf Ihre vorherige Frage beantwortet.
Eine Fehlinterpretation des Gesetzes sehe ich nicht.
Die Formulierung “Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“ ist eindeutig.
Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird zu beobachten sein. Ich halte es durchaus für möglich, daß versucht wird, die neuen Regelungen zu umgehen. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich der Gesetzgeber zu gegebener Zeit erneut mit dem Thema „Messer“ befassen muß.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB