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Frage von Martin K. •

Frage an Gabriele Fograscher von Martin K. bezüglich Recht

Sie sagen also auf der einen Seite das meine Küchenmesser auf der Straße verboten sind in meiner Wohnung aber nicht!
Können Sie mir bitte definitiv beantworten was meine Küchenmesser über 12cm jetzt gesetzlich sind?

Eine Waffe
Ein Werkzeug

Ich habe leider den Glaube in die Rechtssprechung und Gesetzgebung verloren.
Es gibt für mich zu viel unverständliches im Bereich Gesetzgebung und Gerichtsurteilen.
Sozialadäquat ist für mich nicht greifbar. Damit habe ich das Gefühl das es jeder Richter auslegen kann wie er möchte und ich damit der Willkür ausgesetzt bin.
Darum bitte ich Sie um eine eindeutige Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Konst,

Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es sich um eine Waffe.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB