Frage an Gabriele Fograscher von Tobias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Aus dem neuen Waffengesetz:
"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen."
Dieser Abschnitt der Gesetzesänderung wurde hinzugefügt, um potentiell gewaltbereite Jugendliche vor der Ausübung ihrer kriminellen Tat zu "entwaffnen".
Warum gilt das Führverbot NICHT nur für Minderjährige (also auch die gewaltbereiten Jugendlichen)?
Falls sie der Meinung sind, dass man mit 18 Jahren noch nicht Erwachsen ist: Warum gilt das Führverbot NICHT nur für unter 21 Jährige (also auch die gewaltbereiten Bürger, die jugendlich sind oder sich wie Jugendliche verhalten)?
Sehr geehrter Herr Maschke,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffengesetz über abgeordnetenwatch.de.
Das Einhandmesser ist besonders gefährlich, weil es blitzschnell, nämlich einhändig funktionsbereit ist und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich ist. Insbesondere in Teilen der gewaltbereiten Jugendszene tauchen häufig Einhandmesser auf. Deshalb haben wir uns bei der Novellierung des Waffenrechts für das generelle Verbot dieser Einahndmesser entschieden, freilich mit angemessenen Ausnahmeregeln. Überall dort, wo das Führen eines Einhandmessers sozialadäquat ist, darf das Einhandmesser benutzt werden. Taucher, Bergsteiger, Rettungssanitäter, Jäger und viele andere, auch wenn sie unter 18 sind, führen ein Einhandmesser für Notfälle mit sich.
Der verantwortungsvolle Umgang mit einem Einhandmesser ist keine Frage des Alters.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB