Frage an Gabriele Cocozza von peter s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sehr geehrte frau cocozza,
bekanntlich fault der fisch vom kopf her.
die jetzigen eliten in der wirtschaft, politik und den religionsgemeinschaften haben es anscheinend auf die demontage unserer demokratie abgesehen.
denn das verhalten dieser eliten läßt keine andere schlußfolgerung zu. sie plündern den staatshaushalt, verschwenden unsere steuern und belügen den bürger ohne skrupel.
hr. dr. martin lindner (fdp) brachte es am 4.9.2006 auf s. 10 in der bz auf den punkt :
woran erkennt man, dass ein politiker lügt ?
antwort: daran, dass er die lippen bewegt.
er muß es wissen, ist er doch fraktionsvorsitzender der fdp im abgeordnetenhaus. diese personen verbraten unsere steuergelder. es läßt sich gut leben mit den bezügen und der versorgung die sich die politiker selbst genehmigen.
und der wähler/steuerzahler wird so noch richtig durch den kakao gezogen. den bürger belügen und von des bürgers steuergeld gut versorgt sein.
sie sind wahrscheinlich die einzige, die nicht lügt ? wieviel diäten erhalten sie nach erfolgreicher wahl ? stimmt es, das ein durchschnittsrentner 145 jahre arbeiten müßte, um die versorgung zu erhalten, die ein politiker nach zwei amtsperioden (10 jahre) bekommt ?
mfg
peter s.
Sehr geehrter Herr Seidel
Ich überspringe mal alle polemischen Äußerungen und beantworte Ihre Frage, die von allgemeinem Interesse sind.
Alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung, die man auch als „Diäten“ bezeichnet. Die Höhe der Diäten von monatlich 2951 EUR Entschädigung ist steuerpflichtig. Hinzu kommt eine monatliche Kostenpauschale (für Bürobetriebe usw.) von 870 EUR. Dies ist geregelt durch § 6 des Landesabgeordnetenhausgesetzes. Die Diäten liegen seit mehr als 5 Jahren auf gleichem Niveau und davor wurden sie sogar gesenkt. Bei der Einschätzung der „Höhe“ sollte aber bedacht werden, dass die inhaltliche Arbeit im Parlament ständig zunimmt. Ein Parlamentsmandat mit all seinen Verpflichtungen erfordert einen Zeitaufwand, der in vielen Fällen an eine berufliche Tätigkeit heranreicht. Somit kann der Abgeordnete einer parallelen Ausübung seines Berufs in vielen Fällen nicht mehr nachgehen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist eigentlich ein "Teilzeitparlament".
Nun Ihre Frage zu den Versorgungsbezügen: Ein Abgeordneter erhält nach dem erreichen des 63. Lebensjahres und wenn er dem Parlament mindestens 9 Jahre angehörte 35 % der Entschädigung.
Nach dem was Sie, Herr Seidel, schreiben, nach dem was die Wähler sich wünschen, sollte der Abgeordnete ein umfassendes und kompetentes Fach- und Faktenwissen auf allen Gebieten haben, sich um die große Politik genauso kümmern, wie um die Klärung von Miss- oder Zuständen in den Kiezen. Gleichzeitig überall erreichbar und bürgernah sein. Ich denke, gemessen an der Verantwortung, gemessen an dem, was erwartet wird, ist das ein „Gehaltsniveau“ über das wir wirklich nicht streiten sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gabriele Cocozza