Frage an Gabi Weber von Klaus P. bezüglich Immunität
Cum Cum und Cum Ex Skandal und Steuerraub: Was wurde bisher unternommen um diese geraubten Steuergelder zurückzuholen? Wird in dieser Sache überhaupt gehandelt?
Sehr geehrter Herr Preißmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Cum-Ex-Geschäfte. Ich teile Ihr Unrechtsempfinden gegenüber dem in den Cum-Ex-Fällen begangenen Steuerbetrug im großen Stil zulasten der Allgemeinheit.
Ich stimme Ihnen zu, dass Steuerbetrüger*innen durch strafbare Cum-Ex-Geschäfte unserem Gemeinwesen einen Schaden in beispielloser Höhe zugefügt haben. Wir werden dafür sorgen, dass die Täter*innen die milliardenschweren Erträge ihrer Taten nicht behalten dürfen. Dieser Betrug zulasten der Allgemeinheit darf sich nicht lohnen. Cum-Ex hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie viel Energie manche entfalten, um sich auf Kosten des Gemeinwesens zu bereichern. Unser Rechtsstaat wird auf dieses Betrugsschema eine wirkungsvolle Antwort geben. Für die Jahre 2001 bis 2016 haben Fachleute einen Schaden von knapp 32 Milliarden Euro in Deutschland errechnet. Europaweit summiert sich der Schaden auf über 55 Milliarden Euro, wenn man zusätzliche, rechtlich fragwürdige Steuerkonstruktionen hinzuzählt.
Im Juni 2020 wurde ein Gesetz verabschiedet, dass sicherstellen soll, dass für alle Fälle schwerer Steuerhinterziehung (auch Cum-Ex), die nach dem 1. Juli 2020 verjähren, trotz Verjährung die hinterzogene Steuer eingezogen werden kann. Gleichzeitig wurde auch die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre verlängert.
Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Als zweiten Schritt hat das Bundesjustizministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der auch die weitere Verfolgung bereits vor dem 1. Juli 2020 verjährter Fälle ermöglichen soll (bisher ist kein Fall bekannt). Dieser Gesetzentwurf befindet sich bereits in der regierungsinternen Abstimmung mit allen beteiligten Ministerien. Sollte dieses Gesetz später doch vom Verfassungsgericht gekippt werden (hierzu wird gerade eine Klage behandelt), sind durch die Regelungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zumindest jene Gelder aus Fällen weiterhin einziehbar, die nach dem 1. Juli 2020 verjährt sind oder verjähren.
Nun begann auch ein weiteres Strafverfahren in dieser Angelegenheit vor dem Landgericht Bonn. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai Anklage gegen einen Mann erhoben. Sie wirft ihm Angaben des Bonner Landgerichts zufolge eine Beteiligung an besonders schwerer Steuerhinterziehung in 13 Fällen von Ende 2006 bis Ende 2013 vor. Gegen drei ursprünglich Mitangeklagte läuft ein gesondertes Verfahren; darüber hinaus wird laut Gericht gegen weitere mutmaßliche Mittäter ermittelt. Die Justiz arbeitet also ebenfalls an der juristischen Aufarbeitung des Skandals. Diese benötigt aber aufgrund sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen und Ermittlungen ihre Zeit, ich vertraue hier jedoch auf die gründliche Arbeit unserer Ermittlungs- und Justizbehörden. Parlamentarisch flankieren wird diese mit den nötigen gesetzlichen Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Weber, MdB