Frage an Gabi Weber von Christian E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Weber,
Sie haben als Mitglied der SOZIALDEMOKRATISCHEN Partei Deutschlands dem Tarifeinheitsgesetz zugestimmt. Sie als Sozialdemokratin schränken damit ganz bewusst Rechte von Gewerkschaften ein(insbesondere der GdL). Sie stärken damit ungemein die größeren Gewerkschaften und die Arbeitgeber(!). Meines Wissens nach muss die Deutsche Bahn bereits mit mehreren unterschiedlichen Tarifverträge umgehen(Subunternehmen etc.). Die GdL wird für Probleme verantwortlich gemacht, die durch die Politik erst geschaffen wurden. Hätte man die DB nicht privatisiert und Lokführer weiterhin als Beamte eingestellt, so könnten diese heute nicht(!) streiken. Stattdessen privatisierte man die DB. Die DB kürzt immer mehr Leistungen, die Fahrpreise steigen und o´ Schreck die Lokführer streiken. Da gibt man ihnen ein Streikrecht und sie nutzen es. Die Privatisierung der DB nützt massiv den Vorstandsmitgliedern. Herr Grube erhielt 2012 eine Vergütung von 2,661 Millionen(Festgehalt 900T €). Selbst mit der Besoldung einer B11(PR des BRH) kommt man nur auf etwa 150T bis 200T € im Jahr. Der Streik der GdL wird als Riesenschaden für die Wirtschaft der BRD angesehen. Die Kosten der Schäden hätten auf Jahre die Forderungen der GdL finanzieren können. Warum steht man nicht den Mitarbeitern der DB einfach den besten Tarifvertrag zu? Da kein Mitarbeiter seine Gewerkschaftszugehörigkeit dem Arbeitgeber "verraten" muss, muss ein Mitarbeiter immer den Tarifvertrag wählen können. Die GdL wird für Fehler des Bahn Managements und der Politik verantwortlich gemacht. Für Sie ein kleines fiktives Szenario bezogen auf den deutschen Bundestag: Wir erlassen ein Gesetz, welches nur noch der stärksten Fraktion erlaubt Gesetze zu initiieren/bestimmen/verabschieden. Alle nicht CDU/CSU MdBs wären nur noch nettes Beiwerk. Alle Parteien außer CDU/CSU wären damit massiv benachteiligt. Die SPD würde wohl ihrer eigenen Abschaffung zustimmen. Traurig.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Ehringfeld
Sehr geehrter Herr Ehringfeld,
das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" ist für eine (DGB-)Gewerkschaft die politische Grundlage ihres Handelns. Tarifverträge sollen den Konkurrenzkampf unter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auflösen und gute Bedingungen für alle schaffen. Möchten zwei Gewerkschaften in einem Betrieb einen Tarifvertrag erkämpfen, nehmen sich beide Chancen für bessere Tarifverträge.
Ein ausdrücklicher Eingriff ins Streikrecht enthält der Gesetzestext nicht. In Einzelfällen kann jedoch die Verhältnismäßigkeit eines Streiks infrage gestellt werden.
Ihre Frage ist: "Warum steht man nicht den Mitarbeitern der DB einfach den besten Tarifvertrag zu?"
Genau diesen besten Tarifvertrag möchte das Tarifeinheitsgesetz erreichen. Dabei gilt: Umso stärker die Gewerkschaft, umso besser der Tarifvertrag. Und die Stärke einer Gewerkschaft misst sich an ihrem Organisationsgrad. Eine Gewerkschaft kann selbstverständlich nur für ihre Mitglieder einen Tarifvertrag verhandeln. Nicht-Mitglieder haben keinen Anspruch auf den ausgehandelten Tarifvertrag der - in diesem Beispiel - EVG. Mit dem Tarifeinheitsgesetz hat die GDL die Möglichkeit den Tarifvertrag nachzuzeichnen. Tarifverträge werden nicht besser, wenn mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb konkurrieren, sondern schlechter.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebs sollen sich nicht vom Arbeitgeber ausspielen lassen, sondern zusammenhalten, unabhängig von der Berufsgruppe. Das ist mein Verständnis von Gewerkschaft. Das ist Solidarität.
Darum habe ich dem Tarifeinheitsgesetz zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Weber