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Frage von Jürgen H. •

Frage an Gabi Weber von Jürgen H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Visum Erteilung. Aus welchem Grund werden Besuchervisa von der Botschaft abgelent wenn alle Voraussetzungen für eine den Steuerzahler nicht belastenden Kosten eingehalten werden(Krankenversicherung,Abschiebeversicherung,Verplichtungserklärung und Hin Rückflugticket vorhanden sind.
Es ist mir auch schleierhaft das die Erteilung eines Visums 60 Euro kosten soll und bei Ablehnung nicht zurück erstattet werden, was man bei der Diskussion der Asyl Bewerber die auf Kosten des Steuerzahlers in Deutschland Asyl beantragen und meistens nicht mehr zurückkehren nicht richtig einleuchtet.
Oder ist das nur Behörden willkür.

Für eine Antwort ihrerseits wäre ich Ihnen Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Heyeckhaus

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Sehr geehrter Herr Heyeckhaus,

die Voraussetzungen und Gebühren für die Erteilung eines Besuchervisums (auch Schengen-Visum genannt) lassen sich auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen ( http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html ). Diese folgen einem für alle Schengen-Staaten einheitlichen Visakodex. Auf der Website heißt es dazu u.a.:

„Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
1. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
2. Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
3. Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
4. Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.“

Um die Informationen aber nochmals zu bestätigen, habe ich das Auswärtige Amt gebeten, Ihre Frage zu beantworten. Danach entscheiden die Auslandsvertretungen über jeden Visaantrag individuell in einer Einzelfallprüfung auf der Basis der vorgelegten Unterlagen, der Ergebnisse der Überprüfungen, sowie ergänzend gemachten Angaben des Antragstellers. Sollte der Antrag dennoch abgelehnt werden, wird die ablehnende Entscheidung dem Antragssteller begründet. Dagegen kann der Antragssteller protestieren und den Antrag überprüfen lassen (eine sogenannte Remonstration), wobei ergänzende Angaben sicher hilfreich sind. Die Überprüfung des Antrags wird dann von einem anderen Mitarbeiter durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip).

Die anfallenden Gebühren von pauschal 60 Euro decken die Bearbeitungskosten ab, wie sie auch in anderen Bereiche typischerweise anfallen (z.B. Ausstellung eines Personalausweises). Eine Gebührenerstattung im Falle einer Ablehnung ist nicht möglich, wohl aber, wenn das durchführende Konsulat nicht zuständig oder der Visumsantrag unzulässig ist.

Ihr Hinweis auf Asylbewerber hilft hier nicht weiter, da es sich um einen grundsätzlich anderen Bereich handelt, der sich nicht mit dem Vorgang einer Visumserteilung vergleichen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Weber