Frage an Gabi Weber von Dennis S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Weber,
wie stehen Sie zur Legalisierung von Cannabis? Ich habe im Bekanntenkreis mitbekommen wie Menschen verurteilt wurden und in Strafanstalten gesteckt wurden obwohl sie niemanden geschädigt haben. Das "Kiffer" die nicht über das Strafrecht belangt werden konnten mit dem Verwaltungsrecht sprich der Entzug der Fahrerlaubis bestraft wurden. Wie kann so etwas sein? Wie kann es sein das die härteste Strafe die man jemandem auferlegen kann (Strafvollzug) jemandem zugemutet wird der niemandem schaden zufügt? Nachdem ich mich eingehend mit dem Thema beschäfftigt habe bin ich für eine Änderung des BtmG und hoffe Sie als gewählte Abgeordnete meines Wahlkreises machen sich ebenfalls für eine Änderung stark.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anregungen und Stellungnahme zu diesem kontrovers diskutierten Thema. Ich teile Ihre Meinung bezüglich der teilweise unverhältnismäßigen Bestrafung gegenüber Cannabis-Konsumenten. Wichtig finde ich auch, dass die strafrechtlichen Folgen von geringfügigem Cannabis-Konsum nicht den Lebensweg von jungen Menschen zerstören dürfen. Die SPD setzt sich deshalb seit Jahren für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein. Allerdings sollten die nun aufgeführten Fakten nicht außer Acht gelassen werden:
Das gesundheitliche Gefährdungspotenzial vor allem durch regelmäßigen und intensiven Cannabis-Konsum und vor allem auch für die immer jüngeren Erstkonsumentinnen und -konsumenten darf nicht unterschätzt werden. Körperliche Nebenwirkungen sind beispielsweise Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit, ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko und verzögerte Entwicklungsprozesse in der Pubertät. Darüber hinaus können sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische und eine milde körperliche Abhängigkeit entwickeln. Auch das Auftreten von Psychosen kann nicht ausgeschlossen werden. Nicht abzustreiten ist außerdem, dass ein regelmäßiger Cannabis-Konsum das Sozialleben der Betroffenen negativ beeinflusst und soziale Verschlossenheit und einen gleichgültigen Gemütszustand hervorrufen kann.
Auch 21 Jahren nach der sogenannten "Haschisch-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts von 1994 gibt es bis heute keine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen. Die Regelungen in den Ländern sind zum Teil immer noch unterschiedlich und auch die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken differieren stark. Dieses Problem muss endlich gelöst werden.
Jedoch bahnt sich für den medizinischen Gebrauch von Cannabis eine neue und einheitliche Regelung an. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches den Zugang zu Cannabis für schwerkranke Patienten ab 2016 erleichtert. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und auch die SPD Fraktion möchten den Cannabis-Konsum für Schwerkranke zur Kassenleistung machen.
Die SPD ist in der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit der legalen Droge Alkohol, die ebenfalls ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotenzial hat, sehr schwierig ist. Unabhängig davon müssen wir jedoch auch die Erfahrungen von Staaten wie beispielsweise den USA (Colorado) auswerten und eventuelle Konsequenzen daraus ziehen. Ein Einstieg in die kontrollierte Legalisierung von Cannabis ist nicht völlig auszuschließen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position deutlich machen und dass Sie die dazu genannten Beweggründe nachvollziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Weber