Frage an Gabi Weber von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Weber,
in Ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag zum Verteidigungshaushalt 2015 im September 2014 thematisierten Sie dankenswerterweise die Attraktivitätsagenda
der Bundeswehr und heben ihre Notwendigkeit hervor. Zur Attraktivitätsagenda gehört auch die Anpassung des Versorgungsausgleichs für Berufssoldaten
nach Ehescheidung. Diese "spült" nach neuesten Zahlen aus dem BMVg mindestens 14 Mio EUR in den Verteidigungshaushalt, auf Grund der Tatsache,
dass der Abzug bereits lange zuvor erfolgt bevor der Ex-Partner Ansprüche realisieren kann.
Der letzte zwischen BMI und BMVg abgestimmte Gesetzentwurf würde zumindest einen Aufschub des Abzugs bei Berufssoldaten bis zum Erreichen der Besonderen Altersgrenze
für Polizeivollzugsbeamte anstreben, das würde lediglich 11 Mio EUR kosten, ist aber auch Geld, was den Familien und nicht dem Staat zusteht, erst recht nicht dem Verteidigungshaushalt.
Im Spiegel-Online dieser Woche wird berichtet, dass FM Schäuble angeblich in den Ressortverhandlungen ein Veto gegen die Umsetzung des Attraktivitätsgesetz
ausgesprochen hat. Stimmt das? Wie stellen Sie sich parlamentarisch dazu, insbesondere zum Thema Anpassung des Versorgungsausgleichs?
Der Wahlkreis Montabaur ist auf Grund der Nähe zur Garnison Diez und Koblenz und natürlich dem ehemaligen Standort Montabaur von aktiven und ehemaligen Soldaten geprägt.
Was erklären Sie diesen zur Fragestellung?
Beste Grüße
Felix Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gern beantworte, nachdem der Entwurf des Attraktivitätsgesetzes vom Kabinett behandelt und als Gesetzesvorlage beim Deutschen Bundestag eingegangen ist.
Wir als SPD-Fraktion setzen uns dafür ein, mit dem Artikelgesetz eine versorgungsrechtliche Schlechterstellung für aktuell rund 3.000 geschiedene Berufssoldatinnen und -soldaten zu beseitigen. Mit dieser Position haben wir uns in der letzten großen Koalition nicht durchsetzen können. Aber im Rahmen des Attraktivitätsprogramms für die Bundeswehr sehen wir jetzt gute Möglichkeiten für eine Verbesserung.
Nach bisher geltendem Recht wird das Ruhegehalt von geschiedenen Berufssoldaten sofort nach dem Eintritt in den Ruhestand um den Versorgungsausgleich gekürzt, auch wenn der geschiedene Ehepartner selbst noch keine Rente erhält, weil er das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Nun soll der Beginn dieser Kürzung bis zum 60. Lebensjahr plus 8 Monate verschoben werden (= aktuelle besondere Altersgrenze für Bundespolizeivollzugsbeamte) und bis zum Jahr 2026 schrittweise auf das 62. Lebensjahr ansteigen.
Beispiel: Ein geschiedener Hauptfeldwebel mit gleichaltriger Ex-Frau geht nach heutiger Rechtslage bereits mit 54 Jahren (= besondere Altersgrenze für Unteroffiziere) und einem Anspruch auf etwa 2.100 Euro Ruhegeld in den Ruhestand. Wenn z.B. von dieser Summe seiner Ex-Partnerin heute ca. 800 Euro im Rahmen des Versorgungsausgleichs vom Amtsgericht übertragen würden, blieben ihm ab sofort nur 1.300 Euro, obwohl die Ex-Partnerin eventuell noch viele Jahre voll im Berufsleben steht und noch gar keine Versorgung erhält. Die Kürzung würde nach neuem Recht für den Hauptfeldwebel nicht bereits mit 54 Jahren, sondern mehr als 6 Jahre später einsetzen. Bis dahin erhält er die vollen 2.100 Euro seines Ruhegehaltes.
Ob wir in der parlamentarischen Beratung bei allen Punkten, die das Artikelgesetz abdeckt, erfolgreich sein werden, können wir erst hinterher sagen. Vorbehalte gegenüber Maßnahmen, die Geld kosten, existieren im gesamten Haushaltsbereich. Ich bitte Sie zudem zu bedenken, dass es viele Berufsgruppen gibt, die rentenrechtlich deutlich schlechter stehen. Im Vergleich zur durchschnittlichen gesetzlichen Rente stehen Soldaten, auch der unteren und mittleren Dienstgrade, mit ihren Versorgungsbezügen und Zuschlägen ungleich besser da. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, da Soldaten einen besonderen Dienst für unser Land leisten. Aber auch andere Beamte wie Feuerwehrleute, Zoll- oder Polizeibeamte, scheiden vor der Regelzeit aus dem aktiven Dienst aus, für sie gilt die Regelung der Versorgungskürzungen weiter fort. Vor diesem Hintergrund ist derzeit noch nicht abzusehen, ob die federführenden Rechtspolitiker einer Sonderregelung für Soldaten zustimmen.
Nicht zuletzt für die Soldatinnen und Soldaten und besonders ihre Familien im Westerwald und im Wahlkreis von Montabaur hoffe ich, dass unser Bemühen erfolgreich sein wird. Wir Verteidigungspolitiker werden uns auf jeden Fall sowohl im Parlament als auch mit dem Verteidigungsministerium für eine Verbesserung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Weber