Frage an Fritz Rudolf Körper von Michael K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Körper,
meine Frage bezieht sich auf die Reform des § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung. In engem Zusammenhang dazu steht die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption, die ebenso wie die seit nunmehr neun (9!) Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert wurde. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht.
Was unternehmen Sie, um die Reform des § 108e und die Ratifizierung der Konventionen voranzutreiben?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Koß
Sehr geehrter Herr Koß,
mit Ihrer Anfrage zielen Sie sehr zurecht auf ein Problem: Deutschland hat noch immer nicht das UN-Übereinkommen gegen Korruption ratifiziert. Zwar hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz bereits im Oktober letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des UN- Übereinkommens sowie anderer internationaler Übereinkommen gegen Korruption verabschiedet, eine Vorschrift zur Neuregelung des §108e StGB (Abgeordnetenbestechung) soll aber vom Parlament selbst erarbeitet werden. Ohne diese Neuregelung ist eine Ratifikation der Konvention nicht möglich.
Da die Abgeordneten zum einen die Interessen ihres Wahlkreises auch als Wirtschaftstandort vertreten müssen, zum anderen aber Wahlkampfhilfen grundsätzlich legal und notwendig sind, ist eine Abgrenzung legaler Interessenvertretung nicht einfach.
Die SPD-Fraktion hat einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der jedoch von unserem Koalitionspartner abgelehnt wird. Diese Ablehnung ist bedauerlich. Ich hoffe sehr, dass sie nicht Bestand haben wird, und dass noch in dieser Wahlperiode eine Ratifikation des UN-Übereinkommens möglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Rudolf Körper