Frage an Fritz Rudolf Körper von Oliver J. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Körper,
wie ich den Medien entnehmen konnte ist mittlerweile der Gesetzesentwurf des DienstrechtNeuordnungsGesetz "DNeuG" welches unter der Federführung des Bundesministeriums des Inneren entstand vom Kabinett in den Bundestag zur Beratung geleitet worden. Dieser Gesetzesentwurf wird die umfassendste Reform des Beamtenrechts in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Der zuvor veröffentlichte 3. Entwurf enthielt keine wirkungsvollen Bestimmungen zu den im Vorwort erwähnten und durch das BMI im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit ausdrücklich hervorgehobenen Gebieten"Durchlässigkeit der Laufbahnen", "Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft" und "leistungsgerechtes Besoldungssystem". Aus diesem Grund wurde dieser 3. Entwurf auch von der Mehrheit der betroffenen Bundesbehörden und den zuständigen Verbänden abgelehnt. Wie kann es nun sein, dass der nun dem Bundestag zugeleitete Gesetzesentwurf welcher im Übrigen noch weitere Verschärfung zu ungunsten der betroffenen Beschäftigten enthielt (Probezeit, Verweildauer Erfahrungsstufen) und nicht mit den sachlich zuständigen Verbänden abgestimmt war die Billigung des Bundeskabinett erhielt? Denn genau in diesem sitzen doch die Ressortleiter der Bundesministerien, welche vorher genau diesen Gesetzesentwurf des BMI bemängelt hatten. Welche Position hat die SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Gesetzentwurf? Wie beabsichtig die SPD-Bundestagsfraktion mit den Diskrepanzen zwischen den öffentlichkeitswirksamen Äußerungen des BMI im Bezug auf die Reglungsweite des geplanten Gesetzes und den tatsächlichen Inhalten des Entwurfes umzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jung