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Fritz Rudolf Körper
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Frage von Martin H. •

Frage an Fritz Rudolf Körper von Martin H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Körper,

ich bin ein wenig erstaunt über das grundsätzliche Verhalten der SPD. Auf der einen Seite forderte diese, nachdrücklich dargelegt durch Herr Grabriel, den Rücktritt des nunmehr ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg. Auf der anderen Seite hält ihre Partei, an einem Justizminister fest, dem, per Gerichtsbeschluß, ein Verfassungsbruch nachgewiesen wurde. Ich glaube, das Sie mir Zustimmen, das ein Justizminister, mit erwiesenem Verfassungsbruch, für ein solches Amt nicht mehr tragbar ist.

Warum hält die SPD, dennoch an Herrn Dr. Bamberger, Justizminister Rheinland-Pfalz, fest?

Hochachtungsvoll

Martin Halweg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Halweg,

einen Vergleich mit dem Fall des ehemaligen Bundesverteidigungsministers lehne ich im Zusammenhang mit Forderungen nach Rücktritt des rheinland-pfälzischen Justizministers ab. Beide Vorgänge sind einfach nicht miteinander vergleichbar.

Es ist richtig, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss 2007 einen Verstoß gegen Verfassungsrechte im Rahmen eines Ernennungsverfahrens festgestellt. Allerdings nur insoweit, dass der Justizminister mit der Übergabe der Ernennungsurkunde bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes hätte warten müssen. Im Übrigen hat das Verfassungsgericht den Kläger auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht, nach zwei vorher zuungunsten des Klägers ausgegangenen Urteilen, letztinstanzlich für den Kläger entschieden. Dabei ist es, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, mit diesem Urteil von seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der Ämterstabilität abgewichen. Vor einer nunmehr notwendig gewordenen erneuten Ausschreibung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz werden die Urteilsgründe genau geprüft und für das weitere Verfahren wird sich daran orientiert.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Rudolf Körper