Frage an Fritz Rudolf Körper von Frank T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Körper,
Leider haben Sie zur Frage von Thomas Bayer vom 12.3. nicht Stellung bezogen, sondern haben ein Gespräch unter vier Augen vorgeschlagen. Die Frage bezog sich auf die von MdB Tauss in seiner Stellungnahme erwähnten Vorführung von kinderpornografischem Material durch den Präsidenten des BKA ( http://daten.tauss.de/StellungnahmeTauss110309.pdf ). Ähnliche Vorführungen wurden augenscheinlich auch durch Frau von der Leyen veranlaßt ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ), in dieser Sache wurde Strafanzeige erstattet ( http://deutschlandpolitik.wordpress.com/2009/05/07/verbreitung-von-kinderpornografie-polizei-ermittelt-gegen-ursula-von-der-leyen/ ).
Zu Abs. 1 des §184b werden keine Ausnahmen benannt, und auch die zu den Absätzen 2 und 4 in Abs. 5 benannten Ausnahmen zur "Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" schließen wohl kaum die Vorführung solchen Materials zur Unterstützung der eigenen politischen Arbeit ein.
Ich denke, es wäre für die Leser von Abgeordnetenwatch vielleicht doch interessant, wenn Sie Ihre Position zu diesen Vorgängen hier darlegen könnten.
mit freundlichem Gruß,
Frank Theiß