Frage an Fritz Rudolf Körper von Frank B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Körper,
mit Interesse habe ich Ihre Aussage zum laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Sperre von Kinderpornographie im Internet in der heutigen tagesschau (Freitag, 8. Mai) vernommen.
Ich habe dazu nun folgende Fragen:
1) Warum schaffen Sie kein eigenes Gesetz, das sich explizit mit dem von Ihnen vertretenen Thema auseinandersetzt? Eine Ergänzung des Telemediengesetzes schafft kein Vertrauen, dass wirklich nur Kinderpornographie gefiltert werden soll. Das sehen wir an den bereits angemeldeten Begehrlichkeiten (Glücksspielseiten, Contenindustrie).
2) Warum wird die Sperrliste nicht richterlich kontrolliert? Etwa so: Das BKA erstellt die Sperrliste, fordert aber sofort nach Aufnahme einer Webseite den Hoster der Webseite im In- oder Ausland auf, die Seite sofort zu sperren. Geschieht dies nicht, ist innerhalb von drei Tagen eine richterliche Genehmigung für die Sperre einzuholen. Diese Anordnung hat dann eine begrenzte Gültigkeit von 6 Monaten, danach muss sie erneuert werden.
3) Warum ist bereits der Aufruf der Stopp-Seite strafbewehrt? Ich befürchte, es wird nicht lange dauern, bis Computerviren uns drohen, automatisch Stoppseiten aufzurufen, wenn wir uns nicht gegen Geld freikaufen. Ein solches betrügerisches "Geschäftsmodell" ist im Bereich der Virenscanner bereits bekannt als "Scareware".
4) Welche Einspruchsmöglichkeiten hat der Bürger? Was, wenn eine meiner regelmäßig besuchten Webseiten plötzlich auf der Sperrliste steht und ich nicht einmal erfahre, wieso? Ein wesentlicher Kritikpunkt an Ihrem Vorschlag ist ja gerade die potenzielle missbräuchliche Benutzung als Zensurinstrument (grundgesetzlich verboten, technisch dann aber problemlos möglich).
Ich freue mich auf Ihre Antworten
Beste Grüße
Frank Brennecke