Frage an Frigga Wendt von Gabriele L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie bewerben sich in meinem Wahlkreis um ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag. Da ich weder Sie persönlich kenne, noch Ihre ethische Grundhaltung einschätzen kann, erlauben Sie mir bitte eine Frage, bevor ich mich entscheide, ob ich Ihnen meine Stimme gebe oder nicht.
Wie stehen Sie persönlich - nicht Ihre Partei – zum Thema "selbstbestimmter Tod".
Damit meine ich ausdrücklich nicht nur "Sterbehilfe" im Fall schwerer, unheilbarer Krankheit, sondern den "Freitod" von Menschen, die niemandem etwas schuldig sind, also weder unmündige Kinder haben noch irgendwelche finanzielle Verbindlichkeiten.
Danke und freundliche Grüße
G. L.
Liebe Frau L.,
ich kandidiere ohne Partei ;-)
Es gibt viele Dinge, in denen ein Mensch sich nicht ein Generalurteil, vor allem sich aber kein Gesetz anmaßen sollte aus meiner Sicht.
Von daher kann ich Ihnen lang und breit über meine Einstellung zum "Freitod" berichten, jedoch wird diese Meinung nicht bindendes Gesetz werden für einen Bereich, der der facto nicht gesetzlich regelbar ist - außer durch Angst und Strafe (leicht) verformt werden kann.
Gesetze können nicht verhindern oder bestimmen*, was Schicksal ist - sie können nur Rahmenbedingungen schaffen und ich bin ja dafür, die Rechte des Indivduums in allen Bereichen möglichst frei zu lassen und Kollektiventscheidungen, die nicht unnötigerweise übergriffig die Rechte des Individuums beschneiden, direkt demokratisch durchzuführen.
* Das gilt für mich gerade im Bereich "selbstbestimmter Tod" - denn dieser IST ja eben ein Ausdruck dessen, dass man selber - ggf. entgegen aller gesetzlichen Norm - ein Zeichen (des Protests) setzt oder seine Unzufriedenheit mit dem irdischen Leben abbricht - und das unabhängig ob man Familie hat (die sogar der Grund dafür sein kann) oder "finanzielle Verpflichtungen".
Da ich als Mensch und Herrschaftkritikerin bzw. Anarchistin ZWANG als Basis gesellschaftlicher Grundlage sowie als Basis des Zusammenhalts ablehne, bin ich dafür, Menschen auf jeden Fall nicht zu bestrafen, etwa wenn sie planen ihr eigenes Leben ohne Gefährdung anderer zu beenden oder das bereits erfolglos versucht haben!
Dazu zählt auch das Unterlassen von ZWANGSPSYCHIATRISIERUNGEN (mit Bettfesseln und Sedieren in den allermeisten Fällen. Der Wille eines Menschen kommt für mich persönlich vor seinem von außen andefinierten WOHL. Doch ist ein Wille nicht frei, wenn der Mensch unter ZWANG steht. Die Schwierigkeit wird sein, das im Einzelfall zu unterscheiden und zu erkennen - doch eben genau deswegen helfen "Menschengesetze" an der Stelle nicht gegen Naturgesetze. Wo sie aber helfen, ist im Schaffen einer Grundlage und Praxis, in der ANLÄSSE sich das Leben nehmen zu wollen, minimiert werden. Nicht umsonst leben wir in einer Zeit, wo der Suizid oft vorkommt. Als Mitinitiatorin der Gedenkaktion "die-opfer-der-agenda-2010.de" (veranstalte ich übrigens wieder kommenden Samstag vor dem Görlitzer Park) habe ich mich schon mit etlichen Suiziden befasst, die vermutlich alle zu verhindern gewesen wären, wenn Existenzangst und Tristesse durch einen restriktiven Arbeitsbegriff und gnadenloses "Fallenlassen aus dem Sozialsystem" nicht aufgetreten wären. Die Dunkelziffer dieser gesellschaftlichen Tode mag weit aus höher sein und um diese Ursachen zu ergründen und Menschen zwangfrei und auf Augenhöhe Halt zu geben braucht es viel mehr Zeit und Raum für eben genau die Fragen des Lebens, die heute üblicherweise jeder in seiner Freizeit mit sich allein abmachen soll, während ein ungeplantes nicht-institutionalisiertes kurzes "Nichtfunktionieren" oft mit biographischen Brüchen bis hin zum Verlust der bürgerlichen Existenz führen kann.
Fazit: nicht der, der sich das Leben nimmt, wird in irgendeiner Form kriminalisiert, sondern jeder Suizid zum Anlass des Nachdenkens und des achtsamen Umgangs miteinander verstanden, auf dass die Anlässe schwinden. Das kann aber niemand garantieren oder gar Haftung für übernehmen! Das Leben nicht zur Schuldfrage machen und sich nicht einbilden, mit übergriffigen strafbewehrten Ansätzen durch obrigkeitsinstanzen wäre ein Mensch aus Kummer und Leid zu erlösen. Liebe, die dringend nötig ist, lässt sich nicht per Gesetz oder Knopfdruck verordnen.
Aber das alles und noch viel mehr können wir auch im Rahmen der "weltrettung-durch-therapie.de" auch unabhängig von den Entwicklungen der Wahl diskutieren und philosophieren.
Mit bestem Dank für Ihre Frage - die Sie auch anderen Leuten stellten wie es scheint -- und in der Hoffnung weitergeholfen zu haben,
FriGGa Wendt