Frauke Heiligenstadt
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Frage von Martin E. •

Wird es auch für Pellet-Nutzer eine Entlastung geben?

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,
im Zuge der Diskussion über die Gaspreisbremse hört man nichts über Entlastung für Nutzer anderer Energiearten. Im Vergleich zu Oktober 2021 (225 €/Tonne) hat sich der Pelletpreis bis heute verdreifacht.
Nutzer von Pelletheizungen haben schon für die Umstellung das 2,5 fache der Kosten einer Gasheizung getragen. Die staatliche Unterstützung fällt hierbei kaum ins Gewicht. Nicht zuletzt haben sich Nutzer von Pelletheizungen bereits seit Einbau für eine umweltfreundliche und weitestgehend klimaneutrale Methode der Wärmegewinnung entschieden. Bei einer Nichtberücksichtigung im Rahmen der "Gaspreisbremse" wären Nutzer von Pelletheizungen durch die erhöhten Anschaffungskosten und massiv gestiegenen Pelletpreise doppelt belastet. Ist für diesen Nutzerkreis ebenfalls eine Entlastung beabsichtigt, um diese Ungleichbehandlung zu vermeiden?

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie stellen richtig dar, dass sich die Gaspreiskommission zunächst nur mit der Entlastung bei den Gaspreisen beschäftigt hat. Das war auch ihr Auftrag. Sie hat daher auch einen Zwischenbericht vorgelegt. Ergebnis dieser Kommission ist der Vorschlag für eine Preisbremse bei Gas. In der SPD Bundestagsfraktion diskutieren wir aber auch weiter über Entlastungen auch für andere Energieträger. Wir wissen, dass auch andere Energieträger spürbar teurer geworden sind. Darum arbeiten wir auch hier an Lösungen, um Härtefälle abzufedern. Dabei müssen dieselben Maßstäbe wie bei der Gaspreisbremse gelten. 

Nach den ersten Vorschlägen arbeitet die Gas- und Wärmekommission mit Hochdruck an einem umfassenden Vorschlagspaket. Klar ist allerdings, dass die Energiepreise auch in der Zukunft leider höher bleiben werden, als vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine.

Zugleich arbeitet die Bundesregierung an der geplanten Strompreisbremse. Die EU-Staaten haben mittlerweile eine EU-Verordnung zur Abschöpfung übermäßiger Zufallsgewinne auf dem Strommarkt zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verabschiedet. Diese sieht auch die Abschöpfung von übermäßigen Gewinnen bei Erzeugern anderer Energieformen vor. Die Bundesregierung und insbesondere das Wirtschafts- und Finanzministerium sowie das Kanzleramt arbeiteten mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der Verordnung, also der Strompreisbremse. Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird. Für den übrigen Verbrauch fällt der normale Strompreis an. Dies erlaubt, den Strompreis vom derzeit preisbildenden Gaspreis teilweise zu entkoppeln, bietet aber gleichzeitig weiter Sparanreize.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

 

 

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