Wie stehen Sie zur Koalitionsvereinbarung zur Streichung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten von Steuerklasse 4 plus Faktor / Seite 91 und 92?
Das Thema Gleichstellung findet sich im Koalitionsvertrag auf Seite 91 und 92.
Hier wird die Steuergerechtigkeit, die unterjährig durch die Einteilung in 3 und 5 aus dem Gleichgewicht kommt, angesprochen. Durch die ersatzlose Streichung zugunsten der Steuerklasse 4 plus Faktor würde eine Steuergerechtigkeit innerhalb des Jahres eintreten.
Weitere Faktoren, die nicht nur den monetären Bereich betreffen, wie soziale Gerechtigkeit oder auch das Wissen der Ehepartner untereinander über Löhne usw., spielen ebenso eine wichtige Rolle.
Bisher habe ich noch keine Lesung zum Thema wahrgenommen, und die Zeit drängt.
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Frage zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschaffung der Steuerklassen III und V und deren Ersetzung durch die Steuerklasse IV mit Faktor.
Der Grundgedanke hinter der Steuerklasse IV mit Faktorverfahren ist, dass in den allermeisten Fällen weder Nach- noch Rückzahlungen bei der Lohnsteuer notwendig sein werden. Das soll sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung helfen.
Zwar kann bereits jetzt die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren gewählt werden, diese muss aber immer wieder neu beantragt werden, was dazu führt, dass die erhoffte Wirkung bis jetzt noch nicht eingetreten ist. Die technische Umsetzung des Ersatzes der Steuerklassen III und V durch die Steuerklasse IV mit Faktor wird voraussichtlich erst 2029 oder 2030 erfolgen, denn das Ganze soll automatisch und digital erfolgen und muss natürlich von 16 Länder-Finanzbehörden umgesetzt werden.
Momentan ist es so, dass die Steuerklasse V dazu führt, dass in vielen Fällen der weniger verdienende Partner, meist Frauen, nur geringfügige oder keiner Tätigkeit nachgehen. Deshalb befürworte ich eine zeitgemäße Anpassung der Steuerklassen und hoffe, dass wir auch Mehrheiten finden, um das Ehegattensplitting zugunsten von Familien mit Kindern zu reformieren und dabei die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht zusätzlich erschweren, wie es momentan der Fall ist.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt