Frauke Heiligenstadt
Frauke Heiligenstadt
SPD
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Frage von Susanne B. •

Hallo Frauke, bei der letzen Wahl habe ich für dich gestimmt. Nun möchte ich dich fragen, warum du bei der Abstimmung zum Asylgesetz mit "ja" gestimmt hast.

Ich verstehe die Haltung meiner SPD in dieser Frage nicht. Warum zeigt Ihr keine klare, menschenfreundliche Haltung:? Wie könnt Ihr Menschen die Grundversorgung streichen, auch wenn nicht klar ist, ob sie überhaupt in das für sie zuständige Drittland reisen können. Denn das wird nicht durch die Behörden sichergestellt. Ihr schafft damit Raum für Gewalttätigkeit, Armut, Verwahrlosung und Obdachlosigkeit. Wenn das eure Politik in der Zukunft ist, muss man sich nicht wundern, wenn die AFD zulegt. Es ist ein Armutszeugnis. Es gibt eine Repräsentationslücke in diesem Land für eine menschenfreundliche Migrationspolitik, die die Chancen sieht und nicht Angst macht. Einerseits reisen Politiker in fremde Länder, um Leute hierher zu holen, andererseits verschenken wir mögliches Potenzial. Ihr solltet die Erzählung ändern und euch gleichzeitig um eine vernünftige Bildungspolitik und Wohnraum kümmern. Das sind die Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen.

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Liebe S.,

vielen Dank für deine Nachfrage zum Sicherheitspaket und meine Beweggründe zuzustimmen. Mit dem sogenannten Sicherheitspaket will die Bundesregierung als Reaktion auf das Attentat in Solingen die Sicherheitslage in Deutschland verbessern. Deshalb enthält das sogenannte Sicherheitspaket einige Punkte z.B. in Bezug auf die Nutzung von Messern, die wir als SPD schon lange gefordert haben. Niemand muss auf ein Stadtfest gehen und ein Messer in der Tasche haben. 

Zum Gesetzespaket gehören auch Regelungen in Bezug auf die Verfahrensweisen von geflüchteten Menschen, die unter das sogenannte Dublin-Abkommen fallen. 

Der Hintergrund ist in erster Linie, dass Schutzsuchende nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat betreiben. Diese Lücke soll jetzt geschlossen werden. Über den Ausschluss der Leistung in Deutschland wird deutlich gemacht, dass das Asylverfahren in dem dafür zuständigen EU-Mitgliedstaat betrieben werden muss – und kann. Auch dort gibt es Unterstützung und auch dort kann Schutz gewährleistet werden.

Ich bin überzeugt davon, dass es richtig ist, irreguläre Migration zu begrenzen, das bestehende Asyl-System zu schützen und gleichzeitig den Weg für reguläre Migration, bspw. über das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, zu stärken.

Meiner Ansicht nach sorgt diese Regelung nicht für unzumutbare Härten, da niemandem die Grundversorgung gestrichen wird, wenn er nicht ausreisen kann. Die Voraussetzung für die Leistungskürzung ist, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat bereit ist, Sozialleistungen zu zahlen und ihn aufzunehmen. Denn die Schutzsuchenden haben bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Schutz gestellt. Ihr Schutzgesuch wird also innerhalb der EU rechtsstaatlich geprüft. 

Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen nur dann keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Staat der Rückübernahme zugestimmt hat und die Ausreise „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. 

Für den Zeitraum bis zur Ausreise sollen Überbrückungsleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung und Körper-/Gesundheitspflege, sowie medizinische Akutversorgung gewährt werden. Für Einzelfälle wird es auch besondere Härtefallleistungen geben. Dies soll ganz konkret der Gefahr der Obdachlosigkeit entgegentreten, denn es können Hürden für die Rückkehr bestehen, die nicht in der Verantwortung der Geflüchteten liegen.  Auch die angemessenen Kosten der Rückreise in den zuständigen Mitgliedstaat können übernommen werden.

Als konkretes Beispiel können wir Italien nehmen. Italien weigert sich derzeit, „Dublin-Fälle“ tatsächlich zu übernehmen. Daher käme hier keine wirksame Übernahmeübereinkunft zustande. Eine Ausreise für die schutzsuchende Person ist damit nicht möglich und eine Kürzung der Leistungen würde nicht erfolgen. 

Wenn die nach europäischem Recht notwendigen Leistungen nicht gewährleistet sein sollten, ist laut deutscher Rechtsprechung von einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung der Schutzsuchenden auszugehen, die eine Rückführung verhindert. Daher sind deine Befürchtungen also unbegründet. 

Das Sicherheitspaket enthält auch weitere relevante Teile, der Bundesverfassungsschutz erhält weitere Befugnisse, um Geldströme der Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Neben den bereits o.a. Messerverboten wurden bereits mehrere tausend Schleuser an deutschen Grenzen, sowie über 7.000 offene Haftbefehle vollstreckt, bei denen es unter anderem um nicht bezahlte Geldstrafen, schwere Straftaten, internationale Fahndungen und nicht angetretene Haft handelte. 

Das ist eine gute Bilanz für unsere Sicherheit.

 

Für weitere Fragen oder Rückmeldungen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

                  


 

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